Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 6 vom 13.3.2020 Seite 159 bis 176

Bekanntmachung  des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
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Bekanntmachung  des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

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Bekanntmachung
 des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der
Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern


Vom 25. Februar 2020

Nachdem am 25. Februar 2020 die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hinterlegt war, ist der Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern gemäß seines Artikels 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4 für das Land Nordrhein-Westfalen am 25. Februar 2020 in Kraft getreten.

Düsseldorf, 3. März 2020                                         

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Armin  L a s c h e t

GV. NRW. 2020 S. 158