Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 15a vom 22.4.2020 Seite 303a bis 304a
Berichtigung des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie |
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Berichtigung des Gesetzes zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie
Berichtigung
des Gesetzes
zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in
Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die
Auswirkungen einer Pandemie
Vom
22. April 2020
Das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) wird wie folgt berichtigt:
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut des Änderungsbefehls wird Nummer 1.
b) Folgende Nummer 2 wird angefügt:
„2. Dem § 81 wird folgender Absatz angefügt:
„(5) Im Zuge der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie findet im Haushaltsjahr 2020 Absatz 4 keine Anwendung.““
Düsseldorf, den 22. April 2020
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. Britta R o t t b e c k
GV. NRW. 2020 S. 304a