Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 18 vom 29.5.2020 Seite 347 bis 356
Berichtigung der Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Berichtigung der Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Berichtigung der
Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft
und Eigentümerverantwortung auf die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Vom 8. Mai 2020
Die Verordnung zur Übertragung der Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung auf die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2020 (GV. NRW. S. 343) wird wie folgt berichtigt:
Im Ausfertigungsdatum wird die Angabe „29.“ durch die Angabe „20.“ ersetzt.
Düsseldorf, den 8. Mai 2020
Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
GV. NRW. 2020 S. 348