Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 77 vom 29.10.2021 Seite 1171 bis 1178

Neunte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung
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Neunte Verordnung zur Änderung der Finanzamtszuständigkeitsverordnung

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Neunte Verordnung zur Änderung
der Finanzamtszuständigkeitsverordnung

Vom 23. August 2021

Auf Grund des § 17 Absatz 1 und 2 Satz 3 und 4 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), von denen Absatz 2 Satz 3 durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) neu gefasst worden ist, verordnet das Ministerium der Finanzen:

Artikel 1

Die Finanzamtszuständigkeitsverordnung vom 17. Juni 2013 (GV. NRW. S. 350), die zuletzt durch Verordnung vom 19. November 2020 (GV. NRW. S. 1122), geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 21 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „Großbetrieben“ das Komma durch das Wort „und“ ersetzt und werden die Wörter „und bei Personen und Gesellschaften des Privatrechts, die nach den einheitlichen Abgrenzungsmerkmalen zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen der sonstigen Fallart „Fälle mit bedeutenden Einkünften (bE)“ zuzuordnen sind“ gestrichen.

2. § 22 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4 wird aufgehoben.

b) Die Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 4 bis 6.

c) Nummer 8 wird Nummer 7 und nach dem Wort „Nummer“ wird die Angabe „7“ durch die Angabe „6“ ersetzt.

d) Nummer 9 wird Nummer 8 und in dem Satzteil vor Buchstabe a wird die Angabe „7 und 8“ durch die Angabe „6 und 7“ ersetzt.

3. § 23 Nummer 3 wird wie folgt geändert

a) In den Buchstaben a, c und e wird jeweils in dem Satzteil nach Doppelbuchstabe bb die Angabe „7“ durch die Angabe „6“ ersetzt.

b) In den Buchstaben b, d und f wird jeweils in dem Satzteil nach Doppelbuchstabe bb die Angabe „7“ durch die Angabe „6“ und die Angabe „8“ durch die Angabe „7“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Düsseldorf, den 23. August 2021

Der Minister der Finanzen
des Landes Nordrhein-Westfalen

Lutz  L i e n e n k ä m p e r

GV. NRW. 2021 S. 1172