Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 32 vom 27.7.1998 Seite 465 bis 474

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz-LABG)
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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz-LABG)

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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz-LABG)

Vom 23. Juni 1998

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Das Lehrerausbildungsgesetz (LABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juni 1989 (GV. NW. S. 421), geändert durch Gesetz vom 3. Mai 1994 (GV. NW. S. 220), wird wie folgt geändert:

Der § 29 LABG wird um folgenden 6. Absatz ergänzt:

"§ 29 (6)

Lehrerinnen und Lehrer mir der Befähigung zum Lehramt an Volksschulen oder an Grund- und Hauptschulen erwerben die Befähigung zum Lehramt für die Sekundarstufe I, wenn die zuständige Schulaufsichtsbehörde

  1. aufgrund einer mindestens siebenjährigen Tätigkeit als Seminarausbilderin oder Seminarausbilder an Studienseminaren für das Lehramt für die Sekundarstufe I
    oder
  2. aufgrund einer mindestens siebenjährigen Tätigkeit in Schulleitungsfunktionen an der Hauptschule sowie eines einstündigen Kolloquiums
    oder
  3. aufgrund von Leistungen, die den Anforderungen im besonderen Maße entsprechen, und aufgrund eines förmlichen stufenbezogenen Überprüfungsverfahrens, das je eine Unterrichtsprobe in zwei Fächern sowie ein einstündiges Kolloquium umfaßt,

feststellt, daß sie über die fachliche Qualifikation verfügen, in allen Schulformen der Sekundarstufe I zu unterrichten.

Düsseldorf, den 23. Juni 1998

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang C l e m e n t

(L.S.)

Die Ministerin für Schule und

Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung

Gabriele B e h l e r

-GV. NW.1998 S. 466