Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 33 vom 6.8.1998 Seite 475 bis 486

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen

237

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen

Vom 14. Juli 1998

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 4./12. Juni 1998 mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Verwaltungsabkommen geschlossen, in dem das am 15. Januar/23. Februar 1990 (GV. NW.S. 242) geschlossene Verwaltungsabkommen geändert wurde.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgegeben,

Düsseldorf, den 14. Juli 1998

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen

Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und dem Land Nordrhein-Westfalen , vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 15. Januar 1990/ 23. Februar 1990 (GV. NW.S. 242), zuletzt geändert durch das Verwaltungsabkommen vom 10. Juni 1996/ 23. Mai 1996 (GV. NW.S. 349), wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 1 Satz 1 werden die Worte
    "Oberfinanzdirektionen Köln und Münster" durch die Worte "Oberfinanzdirektion Köln"ersetzt.
  2. Die Änderung tritt am 1. August 1998 in Kraft.

Bonn, den 12. Juni 1998

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag

B a l d u s

Düsseldorf, den 4. Juni 1998

für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Bauen und Wohnen

Im Auftrag

K r u p i n s k i

-GV. NW.1998 S. 478