Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 39 vom 28.12.2023 Seite 1393 bis 1428

Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
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Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

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Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Siebtes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes
des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Dezember 2023

Artikel 1

Das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 2003 (GV. NRW. S. 441), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 504) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zur Überschrift des fünften Abschnitts wird wie folgt gefasst:

„Fünfter Abschnitt
Entschädigungsansprüche, Berichtspflichten gegenüber dem Landtag“.

2. § 20c Absatz 10 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.

3. § 34c Absatz 10 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe „2023“ durch die Angabe „2028“ ersetzt.

4. § 46 Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben.

5. § 52 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.

6. Die Überschrift des fünften Abschnitts wird wie folgt gefasst:

„Fünfter Abschnitt
Entschädigungsansprüche, Berichtspflichten gegenüber dem Landtag“.

7. § 68 wird wie folgt geändert:

a)  In Satz 1 wird die Angabe „20 und“ gestrichen.

b) In Satz 3 wird die Angabe „20a bis“ gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 19. Dezember 2023

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Hendrik  W ü s t

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Mona  N e u b a u r

Der Minister des Innern

Herbert  R e u l

Der Minister der Justiz

Dr. Benjamin  L i m b a c h

GV. NRW. 2023 S. 1394