Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 15 vom 11.6.2024 Seite 313 bis 328
Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) |
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zugehörige Anlagen : |
Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
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Bekanntmachung
des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem
Freistaat Thüringen
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und
Steuerberaterinnen
des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land
Nordrhein-Westfalen
(Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15.
Mai 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten
Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat
Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der
Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum
Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter
Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Düsseldorf, 28. Mai 2024
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik W ü s t MdL
GV. NRW. 2024 S. 318