Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 25 vom 30.8.2024 Seite 531 bis 558
Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
20301
Berichtigung der
Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahn des höheren Forstdienstes
im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 13. August 2024
Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Forstdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 2024 (GV. NRW. S. 463) wird wie folgt berichtigt:
1. In Nummer 5 wird die Absatzbezeichnung „(2)“ gestrichen.
2. In Nummer 13 Buchstabe a wird die Angabe „Ausbildungsstelle“ durch die Angabe „Ausbildungsstelle,“ ersetzt.
Düsseldorf, den 13. August 2024
Die Ministerin für Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Carolin E l b e r g
GV. NRW. 2024 S. 532