Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 26 vom 6.9.2024 Seite 559 bis 598
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
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Bekanntmachung des Inkrafttretens
des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats
Thüringen
zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)
Nachdem am 15. Juli 2024 die Ratifikationsurkunden des Freistaats Thüringen und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 2 am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 27. August 2024
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Hendrik W ü s t MdL
GV. NRW. 2024 S. 598