Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 3 vom 25.1.1999 Seite 21 bis 30

Öffentliche Bekanntmachung betreffend die 2. Veränderungsgenehmigung für die Urananreicherungsanlage Gronau - Bescheid Nr. 7/Ä2 UAG vom 27. November 1998 - Datum der Bekanntmachung: 25. Januar 1999
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Öffentliche Bekanntmachung betreffend die 2. Veränderungsgenehmigung für die Urananreicherungsanlage Gronau - Bescheid Nr. 7/Ä2 UAG vom 27. November 1998 - Datum der Bekanntmachung: 25. Januar 1999

Öffentliche Bekanntmachung
betreffend die 2. Veränderungsgenehmigung für die
Urananreicherungsanlage Gronau
- Bescheid Nr. 7/Ä2 UAG vom 27. November 1998 -
Datum der Bekanntmachung: 25. Januar 1999

In der Öffentlichen Bekanntmachung des oben genannten Bescheides am 13. Januar 1999, mit der gemäß § 15 Abs. 3 und § 17 Abs. 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180) sein verfügender Teil und seine Rechtsbehelfsbelehrung bekanntgemacht und auf Auflagen hingewiesen worden ist, wurde als Datum des Bescheides irrtümlicherweise der 27. November 1997 angegeben und nicht, wie es richtig hätte heißen müssen, der 27. November 1998. Deshalb wird der Bescheid erneut ausgelegt.

Eine Ausfertigung des Bescheides wird vom Tage nach dieser Bekanntmachung an für 2 Wochen während der Dienststunden

a) im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Haroldstraße 4, 40213 Düsseldorf (Anmeldung beim Pförtner); (Dienststunden: montags und dienstags vom 9.00 bis 15.30 Uhr; mittwochs bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr)

und

b) im Rathaus der Stadt Gronau, Konrad-Adenauer-Straße 1, 48599 Gronau, Bau- und Umweltservice, 1. Obergeschoß, (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr)

zur Einsicht ausgelegt.

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist maßgebend.

Der Bescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf, unter dem Aktenzeichen 432 - 8932 UAG - 7/Ä2 - 5.4.5 von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Ministerium
für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Volker  D ö r i n g

GV. NRW. 1999 S. 26