Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 32 vom 10.8.1999 Seite 461 bis 466
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit
der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates
Thüringen
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der
vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 5. Juli 1999
Nachdem die vom Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. März/19. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 5. Juli 1999
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
GV. NRW. 1999 S. 464