Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 32 vom 10.8.1999 Seite 461 bis 466

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

7122

Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit
der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen
zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der
vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Vom 5. Juli 1999

Nachdem die vom Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. März/19. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 5. Juli 1999

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang C l e m e n t

GV. NRW. 1999 S. 464