Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 36 vom 14.9.1999 Seite 507 bis 514

Berichtigung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000 vom 18. Juni 1999 (GV. NRW. S. 229)
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Berichtigung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000 vom 18. Juni 1999 (GV. NRW. S. 229)

Berichtigung
der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen
im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 1999/2000
vom 18. Juni 1999 (GV. NRW. S. 229)

1. In Anlage 1 wird die für den Studiengang Pädagogik, Diplom (II) - wahlweise auch mit heilpädagogischer Ausrichtung - an der Deutschen Sporthochschule Köln ausgebrachte Zahl „100“ gestrichen und an der Universität Köln eingefügt.

2. Anlage 2 wird wie folgt berichtigt:

a) Die für den Studiengang Architektur mit Eignungsprüfung an der Fachhochschule Düsseldorf ausgebrachte Zahl „62“ wird durch die Zahl „54“ ersetzt.

b) Die für den Studiengang Wirtschaft

aa) an der Fachhochschule Rhein-Sieg ausgebrachte Zahl „66“ wird durch die Zahl „61“ und

bb) an der Fachhochschule Rhein-Sieg, Abteilung Rheinbach, ausgebrachte Zahl „61“ wird durch die Zahl „66“

ersetzt.

3. In Anlage 4 wird die für den Studiengang Innenarchitektur an der Fachhochschule Düsseldorf ausgebrachte Zahl „105“ durch die Zahl „92“ ersetzt.

GV. NRW. 1999 S. 513