Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 53 vom 29.12.1999 Seite 679 bis 706

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
Anlage4
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die
Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 1999/2000

Vom 9. Dezember 1999

Aufgrund des § 10 Abs. 2 und des § 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW- HZG NW) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204) geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zur Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 1999/2000 vom 18. Juni 1999 (GV. NRW. S. 229), werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1 Juni 1999 in Kraft.

Düsseldorf, den 9. Dezember 1999

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Gabriele  B e h l e r

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

GV. NRW. 1999 S. 687