Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 42 vom 21.12.2001 Seite 855 bis 864

Änderung der Satzung für den Niersverband
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Änderung der Satzung für den Niersverband

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Änderung
der Satzung für den Niersverband

Vom 13. Dezember 2001

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 11 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Niersverband vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 7), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 248), am 13. Dezember 2001 beschlossen, die Satzung des Niersverbandes vom 8. September 1994 (GV. NRW. S. 978), zuletzt geändert am 14. Dezember 2000 (GV. NRW. 2001,S. 37) wie folgt zu ändern:

1. In § 3 Absatz 2 Satz 1 wird nach dem Wort NiersVG die Zahl 5.000 und das Wort DM durch die Zahl 2.500 und das Wort EURO ersetzt.

2. In § 11 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a wird die Bezeichnung 4 Millionen DM durch 2 Millionen EURO,

bei Buchstabe b wird Einzelwert von 300 TDM durch Einzelwert von 150.000 EURO,

bei Buchstabe c wird Streitwert von über 500 TDM durch Streitwert von über 250.000 EURO

sowie in Satz 4 wird Vergaben ab 100 TDM durch Vergaben ab 50.000 EURO

ersetzt.

3.In § 30 Absatz 1 wird Geschäftswert von 60.000 DM durch Geschäftswert von 30.000 EURO ersetzt.

4. In § 30 Absatz 2 wird Nutzungswert von 60.000 DM durch Nutzungswert von 30.000 EURO ersetzt.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Niersverbandes kann gegen die Satzungsänderung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) die vorgeschriebene Genehmigung fehlt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

c) der Vorstand hat den Beschluß der Verbandsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Verband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die vorstehende, mit Erlaß des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2001 , Az: IV - 6 - 53.48.01 gemäß § 11 Abs. 2 NiersVG genehmigte Satzung sowie der Hinweis nach § 11 Abs. 5 NiersVG werden hiermit gemäß § 11 Abs. 4 bekanntgemacht.

Viersen, den 13. Dezember 2001

Der Vorstand

Professor  M e l s a

Genehmigung

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den Niersverband - NiersVG - vom 15. Dezember 1992 (GV. NRW. 1993 S. 8), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708),genehmige ich die von der Verbandsversammlung des Niersverbandes am 13. Dezember 2001 unter TOP 6 beschlossene „Änderung der Satzung für den Niersverband“ für den Niersverband.

GV. NRW. 2001 S. 860