Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 5 vom 27.2.2001 Seite 41 bis 48
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksplanungsräte und des Braunkohlenausschusses |
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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksplanungsräte und des Braunkohlenausschusses
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Zweite Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Entschädigung der Mitglieder
der Bezirksplanungsräte
und des Braunkohlenausschusses
Vom 30. Januar 2001
Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 5 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1994 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird nach Anhörung des Ausschusses für Umweltschutz und Raumordnung des Landtages verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksplanungsräte und des Braunkohlenausschusses (5. DVO zum Landesplanungsgesetz) vom 24. Oktober 1989 (GV. NRW. S. 537), geändert durch Verordnung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 545), wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift der Verordnung sowie in § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1, § 7 in der Überschrift und in den Sätzen 1, 2 und 4 und § 8 Satz 1 wird das Wort „Bezirksplanungsräte“ durch das Wort „Regionalräte“ ersetzt.
2. In § 6 Abs. 1 Satz 2, § 8 in der Überschrift und den Sätzen 1 und 3 wird das Wort „Bezirksplanungsrates“ durch das Wort „Regionalrates“ ersetzt.
3. In § 7 Satz 2 wird das Wort „Bezirksplanungsräten“ durch das Wort „Regionalräten“ ersetzt.
4. In der Überschrift des § 8 und in § 8 Satz 1 wird das Wort „Bezirksplanungsrat“ durch das Wort „Regionalrat“ ersetzt.
5. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 aufgehoben.
b) Absatz 3 wird Absatz 2.
6. § 5 erhält folgende Fassung:
„§ 5
Übernachtungsgeld
Den Mitgliedern der Regionalräte wird ein Übernachtungsgeld nach Maßgabe des Landesreisekostengesetz gewährt, wenn die An- oder Abreise am Sitzungstag nicht möglich oder zumutbar war.“
7. In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Bezirksplanungsräte“ durch das Wort „Regionalräte“ ersetzt; die Wörter „unter Zugrundelegung der Reisekostenstufe C“ werden gestrichen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 30. Januar 2001
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Wolfgang C l e m e n t
Der Innenminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Der Minister für Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr
Ernst S c h w a n h o l d
Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bärbel H ö h n
Die Ministerin für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
Birgit F i s c h e r
GV. NRW. 2001 S. 46