Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 33 vom 18.7.2003 Seite 369 bis 378
Verordnung zur Aufhebung der Siebten Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum NATO - Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen und der Achten Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden |
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Verordnung zur Aufhebung der Siebten Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum NATO - Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen und der Achten Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden
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Verordnung zur Aufhebung
der Siebten Verordnung über die
zuständigen Behörden nach dem Gesetz
zum NATO - Truppenstatut
und zu den Zusatzvereinbarungen
und der Achten Verordnung über die
zuständigen Behörden nach dem Gesetz
über die Abgeltung von Besatzungsschäden
Vom 12. Juni 2003
Aufgrund des § 5 Abs. 6 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetzes ) vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:
§ 1
Die Siebte Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 19. Mai 1998 (GV. NRW. S. 387) und die Achte Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 26. Mai 1998 (GV. NRW. S. 391) werden aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
Düsseldorf, den 12. Juni 2003
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Fritz B e h r e n s
GV. NRW. 2003 S. 372