Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 36 vom 28.7.2003 Seite 419 bis 426
Änderung der Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002 |
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Änderung der Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002
Änderung der Satzung
der Provinzial Holding Westfalen
vom 30. September 2002
Vom 13. Juni 2003
Die Satzung der Provinzial Holding Westfalen vom 30. September 2002 (GV. NRW. S. 492) wird wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Verwaltungsrat besteht aus
1. dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als Vorsitzendem,
2. dem Verbandsvorsteher des Westfälisch-Lippischen
Sparkassen- und Giroverbandes als stellvertretendem Vorsitzenden,
3. 16 weiteren Mitgliedern, von denen je 5 vom Landschaftsverband
Westfalen-Lippe und dem Westfälisch-Lippischen
Sparkassen- und Giroverband entsandt und 6 von der Belegschaft der
Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft und der Westfälischen
Provinzial Lebensversicherung Aktiengesellschaft gewählt werden.“
2. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1. und 2. sowie je ein vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverband zu benennendes Mitglied des Verwaltungsrates als Vertreter der Gewährträger sowie zwei von den Belegschaftsvertretern im Verwaltungsrat aus ihrem Kreis zu wählende Vertreter bilden den Verwaltungsausschuss. Der Verwaltungsausschuss kann drei Mitglieder aus dem Verwaltungsrat hinzuwählen, von denen einer Belegschaftsvertreter sein muss.“
3. § 13 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates, sein Stellvertreter oder auf Vorschlag des Vorsitzenden durch den Verwaltungsrat zu bestimmende Mitglieder des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat kann für die Beiräte Geschäftsordnungen erlassen.“
Die Satzungsänderungen treten an dem Tag in Kraft, der auf die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen folgt.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 13. Juni 2003
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Dr. S i e g e l
Ausgefertigt.
Münster, den 13. Juni 2003
Wolfgang S c h ä f e r
Vorsitzender
der Gewährträgerversammlung
Dr. Heiko W i n k l e r
Vorsitzender
des Vorstands
Rainer de B a c k e r e
Mitglied
des Vorstands
GV. NRW. 2003 S. 424