Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 6 vom 21.2.2003 Seite 55 bis 62
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17) |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)
Außerkraftsetzung
der Unfallverhütungsvorschrift „Schlachthöfe und
Schlachthäuser“
(GUV 7.17)
Vom
29. Oktober 2002
Die Vertreterversammlung des Gemeindeunfallversicherungsverbandes Westfalen-Lippe hat
in ihrer Sitzung am 29. Oktober 2002 beschlossen:
Die Unfallverhütungsvorschrift
„Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17) vom Juli
1993 in der Fassung vom Januar 1997 wird mit Ablauf des Monats außer
Kraft gesetzt, in dem die öffentliche Bekanntmachung dieses Beschlusses
erfolgt.
Münster, den 29. Oktober 2002
Josef M i c h a
Geschäftsführer
Genehmigung
Die Außerkraftsetzung der
vorstehenden Unfallverhütungsvorschrift
„Schlachthöfe und Schlachthäuser“ (GUV 7.17)
wird genehmigt.
Az. 211-8006.15.4.4.1.1
Düsseldorf, den 29. November
2002
Ministerium
für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
P o s t l e r
GV.
NRW. 2003 S. 62