Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 20 vom 25.6.2004 Seite 293 bis 320
Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen |
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zugehörige Anlagen : |
Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland (Lotteriestaatsvertrag - LoStV) und dem Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
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Gesetz
zu dem Staatsvertrag zum
Lotteriewesen in Deutschland
(Lotteriestaatsvertrag - LoStV)
und dem Staatsvertrag über die
Regionalisierung von Teilen der von
den Unternehmen des deutschen
Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
Vom 22. Juni 2004
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag zum
Lotteriewesen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen vom 13.Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.
Artikel 2
Zustimmung zum Staatsvertrag über
die
Regionalisierung von Teilen der von den
Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks
erzielten Einnahmen
Dem zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 13. Februar 2004 wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend als Anlage veröffentlicht.
Artikel 3
In-Kraft-Treten,
Außer-Kraft-Treten
(1) Artikel 1 und 2 treten am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
(2) Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Staatsverträge wird im Gesetz-
und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Sollten
die Staatsverträge gegenstandslos werden, macht das Innenministerium dies im
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bis zum 31. Juli 2004 bekannt.
Düsseldorf, den 22. Juni 2004
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
Dr. Michael V e s p e r
(L. S.)
Der Innenminister
zugleich für
den Finanzminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Anlage Staatsvertrag Lotteriewesen
Anlage Staatsvertrag Regionalisierung