Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 44 vom 10.12.2004 Seite 743 bis 750

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs - und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs - und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen

203011

Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die
Ausbildung und Prüfung für die
Laufbahn des gehobenen Vollzugs - und
Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom 3. November 2004

Aufgrund des § 16 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NRW. S. 234, ber. 1982 S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 814), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:

Artikel I

Die Änderung und Neufassung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs - und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2004 (GV. NRW. S. 236) wird wie folgt geändert:

1. In § 11 wird in Absatz 2 Satz 1 die Zahl „100“ durch die Zahl „105“ ersetzt, in Satz 2 wird die Zahl „39“ durch die Zahl „52“ ersetzt.

2. § 40 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird an Satz 1 folgender Satz 2 angefügt:

„Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft.“

Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2004 in Kraft.

Düsseldorf, den 3. November 2004

Der Justizminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Wolfgang  G e r h a r d s

GV. NRW. 2004 S. 744