Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 27 vom 17.6.2005 Seite 611 bis 632

Aufhebung der Beleihungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Post Wohnen GmbH über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden Fassung und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung
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Aufhebung der Beleihungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutsche Post Wohnen GmbH über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden Fassung und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung

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Aufhebung
der Beleihungsvereinbarung
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen
und der Deutsche Post Wohnen GmbH
über die Festsetzung und Erhebung der Ausgleichszahlung
nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen (AFWoG) in der jeweils geltenden Fassung
und dem 2. Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen
(2. AFWoG NRW) in der jeweils geltenden Fassung

Vom 8. Juni 2005

Die zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport, und der Deutsche Post Wohnen GmbH, Johanniterstraße 1, 53113 Bonn abgeschlossene Beleihungsvereinbarung vom 15./18. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 6) tritt zum 30. Juni 2005 außer Kraft.

Bonn, den 13. Mai 2005

Für die
Deutsche Post Immobilienservice GmbH

Dipl. Ing. Günther  M e y e r

Dipl. Kfm. Rolf  A l b r e c h t

Düsseldorf, den 10. Mai 2005

Für das Land
Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport

Dr. Michael  V e s p e r

GV. NRW. 2005 S. 627