Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 15 vom 7.5.2010 Seite 309 bis 320
Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 - v. 24.1.2010 |
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Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten RdErl. d. Ministeriums fürArbeit, Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 - v. 24.1.2010
Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb
staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische
Assistentinnen und Assistenten
RdErl. d. Ministeriums fürArbeit,
Gesundheit und Soziales - IV B 1 -0432.3 -
v. 24.1.2010
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und . Assistenten - RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 8.12.2004 (=SpellE>MBl. NRW. 2005 S. 235) wird wie folgt geändert:
Artikel 1
1
In der Überschrift der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum
Betrieb staatlich anerkannter Lehranstalten
für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten wird die
Bezeichnung „RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit,
Soziales, Frauen und Familie vom 8.12.2004 - III 7 - 0432.5.1 -" ersetzt
durch die Bezeichnung „RdErI. d. Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales -IVB1-0432.3-
v. 8.12.2004".
2
In Nr. 2 der Richtlinie wird der Halbsatz nach „dazu zählen nicht die
Investitionen" gestrichen.
3
In Nr. 4.4.1 wird das Wort „MGSFF"
durch „das fachlich zuständige Ministerium für Gesundheit" ersetzt.
4
In Nr. 5.2.2 werden in Satz 2 die
Worte „um diesen Betrag" durch das Wort „anteilig"
ersetzt.
5
In Nr. 7 wird das Datum „31.12.2009" durch das Datum „31.12.2011"
ersetzt.
Artikel 2
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 30.12.2009 in Kraft.
- MBl. NRW. 2010 S. 310