Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 29 vom 21.11.2011 Seite 419 bis 432
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 - 25.2 v. 2.11.2011 - |
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 - Bundeshaushalt - RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 - 25.2 v. 2.11.2011 -
II.
Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2011
- Bundeshaushalt -
RdErl. d. Finanzministeriums I C 1 - 0071 -
25.2
v. 2.11.2011 -
Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29.9.2011 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://kkr.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass
1.
Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2011 den Bundeskassen mit
Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der
Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende
des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 16.
Dezember 2011 zuzuleiten sind,
2.
in Nummer 4 des vorbezeichneten Rundschreibens
Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die
Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt
Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen
enthalten.
Auf Nummer 1.7 und Nummer 5 des Rundschreibens weise ich besonders hin.
Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales.
- MBl. NRW. 2011 S. 429