Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2016 Nr. 35 vom 30.12.2016 Seite 867 bis 878
Änderung der Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“) Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - SPJ - 20.28.04 - vom 20. Dezember 2016 |
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Änderung der Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“) Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - SPJ - 20.28.04 - vom 20. Dezember 2016
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Änderung der
Richtlinien im besonderen Landesinteresse
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative
„Kurve kriegen“)
Runderlass
des Ministeriums für Inneres und Kommunales - SPJ - 20.28.04 -
vom 20. Dezember 2016
Die Richtlinien im besonderen Landesinteresse über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorbeugungsmaßnahmen zur Vermeidung von Jugendkriminalität (NRW-Initiative „Kurve kriegen“), Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 12.Oktober 2011 (MBl. NRW. S. 394), der zuletzt mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 30.September 2014 (MBl. NRW. S. 622) geändert worden ist, werden wie folgt geändert:
In der Nummer 7 wird die Angabe „31.12.2016" durch die Angabe „31. Dezember 2018" ersetzt.
- MBl. NRW. 2016 S. 877