Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814
Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 27.10.2006 - I B 1 – 10. – |
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Benennung von Beamtinnen, Beamten und Angestellten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr v. 27.10.2006 - I B 1 – 10. –
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Benennung
von Beamtinnen, Beamten und Angestellten
als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den
Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit
RdErl. d. Ministeriums
für Bauen und Verkehr
v. 27.10.2006 - I B 1 – 10. –
Aufgrund des §
22 Absatz. 2 Nr. 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes und des § 16 Absatz 4 Nr.
3 des Sozialgerichtsgesetzes wird für meinen Geschäftsbereich und die meiner
Aufsicht unterstehenden Behörden, Einrichtungen, Landesbetriebe, Anstalten und
Körperschaften des öffentlichen Rechts im Lande Nordrhein-Westfalen folgendes
angeordnet:
Als
ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Gerichten der
Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit sind für die
Arbeitgeberseite von den Behörden, Einrichtungen, Landesbetrieben, Anstalten
und Körperschaften des öffentlichen Rechts Beamtinnen, Beamte und Angestellte
zu benennen, die in dienstlicher Eigenschaft mit der selbständigen und
verantwortlichen Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten für Angestellte,
Arbeiterinnen und Arbeiter des öffentlichen Dienstes betraut sind. Hierzu
gehört auch die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten des Arbeits- und
Tarifrechts für den öffentlichen Dienst.
- MBl. NRW.
2006 S. 781