Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 58 vom 18.10.1999 Seite 1111 bis 1140
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen |
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zugehörige Anlagen : |
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen Wohnung und Dienstelle Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen
I.
20024
Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zwischen
Wohnung und Dienstelle
Beförderung von schwerbeschädigten Verwaltungsangehörigen
RdErl. d. Finanzministeriums v. 30.8.1999 - B 2711 - 6.6 - IV A 3
Mein RdErl. v. 8.2. 1973 (SMBl. NRW. 20024) wird aufgehoben. Auf § 15 Abs. 5 KfzR (mein RdErl. v. 5. 3. 1999 - SMBl. NRW. 20024 - ) wird hingewiesen.
Im Einvenehmen mit dem Innenministerium.
-MBl. NRW. 1999 S. 1104