Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 19 vom 15.4.2005 Seite 463 bis 474
Änderung und Fortschreibung der Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002 Bek. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 1.4.2005 |
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Änderung und Fortschreibung der Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002 Bek. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 1.4.2005
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Änderung und Fortschreibung
der Vereinbarung zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung
durch den Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband vom 14.11.2002
Bek. des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 1.4.2005
Die
Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Frau Bärbel Höhn,
– nachstehend Vertragspartner zu 1 genannt –
und
a) der
Förderverein AAV e.V., vertreten durch seinen Vorstand,
b) der Förderverein der Chemischen Industrie in NRW e.V., vertreten durch
seinen Vorstand,
c) die ThyssenKrupp Steel AG, vertreten durch ihren Vorstand,
- die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die DMV Stainless Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Mannesmannröhren Mülheim GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Europipe GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die MHP Mannesmann Präzisrohr GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die V & M Deutschland GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
- die Schmolz und Bickenbach KG, vertreten durch ihren persönlich haftenden,
geschäftsführenden Gesellschafter,
- die Benteler Stahl/Rohr GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung,
d) die RWE Power AG, vertreten durch ihren Vorstand,
– nachstehend Vertragspartner zu 2 genannt –
sind
übereingekommen, die mit Wirkung zum 31. Dezember 2004 gekündigte Vereinbarung
zur Finanzierung von Maßnahmen der Altlastensanierung durch den
Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband (AAV) vom 14.11.2002
(MBl. NRW 2002, S. 1190 - Kooperationsvereinbarung -) nach Maßgabe der
nachstehenden Änderungen ab dem 1.1.2005 wie folgt fortzuführen:
Die Nummern 1
bis 4 und 7 der Vereinbarung vom 14.11.2002 werden durch folgende Nummern 1 bis
4 ersetzt:
1. Die
Vertragspartner nehmen zu Beginn des Jahres 2005 Gespräche auf mit dem Ziel,
bis Ende des Jahres ein Konzept für eine langfristig stabile Finanzierung der
Arbeit des AAV zu entwickeln. Sie sind sich darin einig, dass eine finanzielle
Beteiligung der Wirtschaft in Höhe von 3.000.000 Euro pro Jahr auch über das
Jahr 2005 hinaus erreicht werden soll.
2. Die
Vertragspartner zu 2 verpflichten sich - gemäß den in der Anlage 1
beigefügten Verpflichtungserklärungen der einzelnen Fördervereine / Unternehmen
- jeweils als Alleinschuldner,
a) für das Jahr 2005 an den AAV einen Betrag von insgesamt 3.000.000 Euro,
b) für das Jahr 2006 an den AAV einen Betrag von insgesamt 2.000.000 Euro,
sofern nicht ein neues Finanzierungsmodell erreicht wird (s. Ziffer 1),
zur Finanzierung seines Altlastenprogramms zu zahlen. Die
Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Die von der
Vereinbarung betroffenen Unternehmen und Fördervereine verpflichten sich, die
Zahlungen spätestens zum 1. April des jeweils laufenden Jahres zu erbringen.
Satz 7 von
Ziffer 1 der Kooperationsvereinbarung vom 14.11.2002 gilt weiterhin.
3. Der
Vertragspartner zu 1 verpflichtet sich, während der Dauer dieser Vereinbarung
- entsprechend den Maßgaben des Haushaltsrechts und soweit der
Haushaltsgesetzgeber die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt, dem AAV
für Maßnahmen der Altlastensanierung
- für das Jahr 2005
Haushaltsmittel in Höhe von 3.500.000 Euro und
- für das Jahr 2006
Haushaltsmittel in Höhe von 3.500.000 Euro
zur Verfügung zu stellen,
- keine Andienungs- und Überlassungspflichten und Abgaben für besonders
überwachungsbedürftige Abfälle einzuführen; der Status quo - Zentrale Stelle
LUA - bleibt hiervon unberührt,
- Sanierungserlöse, die der AAV aus der Veräußerung ehemaliger Altlastenflächen
erzielt, ausschließlich der Finanzierung des Altlastenprogramms durch den AAV
zukommen zu lassen.
4. Der Vertragpartner
zu 1 hat das Recht, diese Vereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2005 mit
einer Frist von sechs Wochen außerordentlich zu kündigen, wenn absehbar ist,
dass zu diesem Zeitpunkt eine finanzielle Beteiligung der Wirtschaft in Höhe
von mindestens 3.000.000 Euro pro Jahr über das Jahr 2005 hinaus nicht
sichergestellt ist.
5. Die Nummern
5, 6, 8 und 9 der Kooperationsvereinbarung vom 14.11.2002 gelten weiterhin.
Für den Vertragspartner zu 1:
Düsseldorf, den 31.03.2005
Bärbel H ö h n
Für den Vertragspartner zu 2a:
Essen, den 30.03.2005
Josef B a c k e s
Lünen, den 30.03.2005
Dr. Bernhard S c h u l z e – L a n g
e n h o r s t
Für den Vertragspartner zu 2b:
Leverkusen, den 24.03.2005
Dr. Heinz B a h n m ü l l e r
Für den Vertragspartner zu 2c:
Düsseldorf, den 30.03.2005
Prof. Dr.-Ing. Dieter A m e l
i n g
Für den Vertragspartner zu 2d:
Düsseldorf, den 30.03.2005
ppa. Dr. Rolf S c h ö n e w e r k
Köln, den 29.03.2005
Matthias H a r t u n g
Der AAV tritt
dieser Vereinbarung bei.
Für den AAV:
Düsseldorf, den 23.03.2005
Dr. Jochen R u d o l p h
Der Städtetag
NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW treten dieser
Vereinbarung ebenfalls bei.
Für den Städtetag Nordrhein-Westfalen:
Köln, den 23.03.2005
Dr. A r t i c u s
Für den Landkreistag Nordrhein-Westfalen:
Düsseldorf, den 29.03.2005
Dr. Alexander S c h i n k
Für den Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen:
Düsseldorf, den 29.03.2005
Dr. Bernd-Jürgen S c h n e i d e r
Anlage 1
- MBl. NRW. 2005 S. 469