Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 17 vom 1.6.2006 Seite 305 bis 326
Jahresabschlüsse 2004 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Jahresabschlüsse 2004 der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Jahresabschlüsse 2004
der
Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute
Bek. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 8.5.2006
Die
Jahresabschlüsse der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe per 31.12.2004 sind durch die zuständige
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) mit nachfolgendem
Ergebnis geprüft worden.
Die
Jahresabschlüsse können während der Dienststunden beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe in Münster, Warendorfer Str. 25-27, Zimmer 15, und bei den
Verwaltungen der Westfälischen Kliniken, Zentren und Institute des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eingesehen werden.
Überdrucke
sind gegen Kostenerstattung direkt beim Landschaftsverband anzufordern.
Wolfgang S c h ä f
e r
Landesdirektor
Westfälisches Zentrum
Bochum
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Curacon GmbH, Münster hat am 2.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums Bochum - Universitätsklinik -
nach dem KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das
Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie §
25 EigVO erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKBVO
wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere
auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch die gesetzlichen
Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so
geplant, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34
KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Klinik
Dortmund
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG hat am 19.05.2005
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Westfälischen Klinik Dortmund, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis
31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert.
Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit
der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV sowie
den ergänzenden Regelungen in der Satzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des
Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlußprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichende
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt
die künftige Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, der
wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine
Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Klinik
Gütersloh
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Curacon GmbH, Münster am 6.4.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss der Westfälischen Klinik Gütersloh, Gütersloh, nach dem KHG
und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom
1.1.2004 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO
erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung erstreckte sich daher auch
insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch
die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die
Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt
wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Hans-Prinzhorn-Klinik
Hemer, Westfälische Klinik Hemer
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG hat am 31.5.2005
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss der Hans-Prinzhorn-Klinik, Westfälische Klinik Hemer, unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1
bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV
sowie den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die künftige Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Rechnungswesens, der
wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und
wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine
Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches Zentrum
Herten
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH hat am 2.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Westfälischen Zentrums Herten für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2003
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung
erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des
Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende,
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und
auf die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach §
32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen
Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34
KHG NRW sowie § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage de Klinik und stellt die
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Klinik
Lengerich
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am
29.6.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Krankenhauses Westfälische Klinik Lengerich vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft.
Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung
erstreckt sich daher auch insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des
Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende,
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW und
die zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32
KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die
gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand
abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse,
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Angela M u r s c h e
z
Westfälische Klinik
Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 23.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Lippstadt nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2004
geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die
Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die
zweckentsprechende Verwendung der über die Investitionsverträge nach § 32 KHG
NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG erwirtschafteten Mittel hat keine
Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Andreas G i o r d a
n o
Westfälische Klinik
Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Marsberg nach KHG
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für
das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über
die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel
des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie
über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden
und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die
Anforderungen, die sich aus der Festlegung des Prüfungsgegenstandes nach § 34
KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld der Klinik sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von bewussten Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
sowie der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge erwirtschafteten Investitionsmittel hat keine
Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Angela M u r s c h e
z
Westfälische Klinik
Münster
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am
1.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht
der Westfälischen Klinik Münster für das
Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des
Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie
über den erweiterten Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse, der
zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel hat
keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Andreas G i o r d a
n o
Westfälisches Zentrum
Paderborn
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH, Münster hat am 6.4.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Westfälischen Zentrums Paderborn, Paderborn, nach dem
KHG und der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr
vom 1.1 bis 31.12.2004 und den entsprechend § 21 GemKHBVO sowie § 25 EigVO
erstellten Lagebericht geprüft. Durch § 34 KHG NRW und § 23 GemKHBVO wurde der
Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich daher auch
insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse, die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW der Klinik durch
die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Klinik. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, über den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und 34 KHG NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und
dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen,
die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW sowie §
23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen
wurden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche
und rechtliche Umfeld des Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinik. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Klinik und stellt die
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Klinik
Warstein
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Klinik Warstein nach KHG
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Krankenhauses für
das Wirtschaftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde
der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW und die zweckentsprechende Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des
Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse,
der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechenden Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Andreas G i o r d a
n o
Westfälische Klinik
Marl-Sinsen
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat am
21.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Krankenhauses Westfälische Klinik Marl-Sinsen für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der
Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher insbesondere auf
die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse,
die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der
über die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten
Investitionsmittel des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den
Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht vorwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung
vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Kinder- und
JugendKlinik Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greifffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälische Kinder- und JugendKlinik
Marsberg nach KHG unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand
festgelegt. Die Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung und des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW des Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht sowie über den Prüfungsgegenstand gemäß § 34 KHG NRW abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW sowie der zweckentsprechende Verwendung der über
die Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel
hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches Institut
Hamm
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier & Partner GmbH hat nach dem
Ergebnis der Prüfung am 21.7.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Krankenhauses Westfälisches Institut Hamm für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondere auf die
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse, die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel
nach § 25 KHG NRW und auf die zweckentsprechende Verwendung der über die
Investitionsverträge nach § 32 KHG NRW erwirtschafteten Investitionsmittel des
Krankenhauses durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Krankenhauses. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des
Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälische Klinik Schloß
Haldem
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss de Krankenhauses Westfälische Klinik Schloss Haldem,
Stemwede, nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht des Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2004 geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand
festgelegt. Die Prüfung umfasst daher auch insbesondere die Ordnungsmäßigkeit
des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die
zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel des
Maßregelvollzugsgesetzes analog § 25 KHG
NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten
Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches Zentrum
für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen
GmbH hat am 23.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Krankenhauses Westfälisches Zentrum für Forensische
Psychiatrie Lippstadt nach der GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft.
Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung
umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die
wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel des Maßregelvollzugsgesetzes analog
§ 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches
Therapiezentrum Marsberg "Bilstein"
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss des
Krankenhauses Westfälisches Therapiezentrum Marsberg „Bilstein“ nach der
GemKHBVO unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Krankenhauses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004. Durch §
23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand festgelegt. Die Prüfung umfasst daher
insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Fördermittel des Maßregelvollzugsgesetzes analog § 25 KHG NRW
durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Therapiezentrums. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Krankenhauses sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Krankenhauses. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Krankenhauses und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen pauschalen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches Pflegezentrum
und Westfälischer Wohnverbund Lippstadt
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat nach dem Ergebnis der
Prüfung am 23.5.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen
Wohnverbundes Lippstadt nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004
geprüft. Durch § 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die
Prüfung umfasst daher insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens,
die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und
wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter.
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den
Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums
und Westfälischen Wohnverbundes Lippstadt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflegezentrums und
Westfälischen Wohnverbundes Lippstadt und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches
Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Marsberg
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 10.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen
Wohnverbundes Marsberg nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch
§ 23 GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher
insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über
den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums
und Westfälischen Wohnverbundes Marsberg. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Westfälischen Pflegezentrums und
Westfälischen Wohnverbundes Marsberg und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Westfälisches
Pflegezentrum und Westfälischer Wohnverbund Warstein
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Greiffenhagen GmbH hat am 30.5.2005 folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes
Warstein nach der GemKHBVO NRW unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1.1 bis 31.12.2004 geprüft. Durch § 23
GemKHBVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung umfasst daher
insbesondere die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen
Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche
Verwendung der Fördermittel durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie
über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 23 GemKHBVO unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt
werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Festlegung des
Prüfungsgegenstandes nach § 23 GemKHBVO ergeben, erfüllt wurden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes
Warstein. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der
Lage des Westfälischen Pflegezentrums und Westfälischen Wohnverbundes Warstein
und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse
und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der
öffentlichen Fördermittel hat keine Einwendungen ergeben.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
Hans Peter Kitzig
Institut Gütersloh
Abschließender Vermerk
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die mit der Prüfung
des Jahresabschlusses 31.12.2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Curacon GmBH hat am 29.3.2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung des Hans Peter Kitzig
Institutes, Gütersloh, und den entsprechend § 25 EigVO erstellten
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
01.01 bis 31.12.2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
aufgrund der Satzung nach den Vorschriften der EigVO des Landes NRW sowie der
gemäß § 25 EigVO aufgestellte Lagebericht liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter des Instituts. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht abzugeben.
Wir haben
unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach haben wir die Prüfung so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Instituts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von bewussten Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer
Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Instituts. Der Lagebericht
gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Instituts und
stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Im Auftrag
Thomas S i e g e r t
-MBl. NRW. 2006 S. 315