Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 19 vom 28.6.2006 Seite 341 bis 368
Änderung der Richtlinien für das Beschaffungswesen im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (BeschaffRL – IM NRW) |
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Änderung der Richtlinien für das Beschaffungswesen im Geschäftsbereich des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (BeschaffRL – IM NRW)
I.
20021
Änderung der Richtlinien
für das Beschaffungswesen
im Geschäftsbereich des Innenministeriums
des Landes Nordrhein-Westfalen
(BeschaffRL – IM NRW)
RdErl. d. Innenministeriums v. 2. 6. 2006
– 57.22.04.01 -
Der RdErl. des Innenministeriums vom 21. 2. 2003 (MBl. NRW. 2003 S. 246) wird wie folgt geändert:
In Nummer 2 wird der Satz angefügt: „Kleinstbeschaffungen bis zu einer Wertgrenze von 500,-- EUR können von den Bedarfsstellen eigenständig durchgeführt werden, sofern das Vier-Augen-Prinzip hierbei gewahrt bleibt.“
Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- MBl. NRW. 2006 S. 342