Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 20 vom 13.7.2006 Seite 369 bis 382
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR |
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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
III.
Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR
Jahresabschluss
und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Bek. der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR v. 12.6.2006
Offenlegung des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2004 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR gemäß der Kommunalunternehmensverordnung vom 24. Oktober 2001 für das Land Nordrhein-Westfalen.
Beschluss
über die Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresverlustes:
Auszug
aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR vom 02.12.2005:
„Der
Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2004 der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR fest und beschließt einstimmig, den Fehlbetrag für das
Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 1.695,50 EUR durch Entnahme aus der Rücklage
auszugleichen.“
Auszug
aus dem Protokoll der Sitzung des Verwaltungsrates der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR vom 23.03.2006:
„Jahresabschluss
der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR 2004:
In
Ergänzung des Beschlusses vom 02.12.2005 erteilt der Verwaltungsrat dem
Vorstand einstimmig Entlastung.“
Folgender
Bestätigungsvermerk wurde vom Abschlussprüfer Märkische Revision GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, abgegeben:
„Wir
haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Essen, für das
Rumpf-Geschäftsjahr vom 28. September bis 31. Dezember 2004 geprüft.
Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Anstalt. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über
den Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden.
Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen
der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir
sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr AöR, Essen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Anstalt und stellt die Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Auslegung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und des Lageberichtes:
Der
Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 13.7.2006 bis
einschließlich 27.7.2006 während der Dienststunden montags bis freitags von
8.00 bis 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR,
Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, im Zimmer L 11 zu jedermanns Einsicht
aus.
Bekanntmachungsanordnung
Der
vom Verwaltungsrat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR festgestellte und
bestätigte Jahresabschluss 2004 und Lagebericht wird hiermit gemäß des § 27 (3)
S.1 KUV ortsüblich bekannt gemacht.
Essen,
den 12.Juni 2006
gez.
Herbert Napp
Vorsitzender
des Verwaltungsrates
- MBl. NRW. 2006 S. 382