Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 23 vom 13.6.2003 Seite 537 bis 564
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission - Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 - |
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Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Aufgaben der Unfallkommission - Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 -
9221
Auswertung von Straßenverkehrsunfällen
-
Aufgaben der Unfallkommission -
Gem. RdErl. d. Innenministeriums u. d.
Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
v. 22.5.2003 – 41.3 – 6203 -
Inhaltsübersicht
1 Allgemeine Grundsätze
1.2 Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
1.3 Bildung und Aufgabe von Unfallkommissionen
2 Aufbereitung und Auswertung von Daten
zur örtlichen Unfalluntersuchung
2.1 Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung
2.2 Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen
3 Unfallhäufungsstellen
3.1 Identifikation von Unfallhäufungsstellen
3.2 Streckenbezogene Untersuchung bei Autobahnen
3.3 Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
4 Sitzung der Unfallkommission
4.1 Durchführung
4.2 Einladung
4.3 Protokoll
4.4 Öffentlichkeitsarbeit
4.5 Controlling
4.6 Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
5 Art und Durchführung von Maßnahmen
6
Inkrafttreten/Aufhebungsvorschriften
Anlagen:
1 Organisation der Unfallkommission
2 Ablauf der Arbeit der Unfallkommission
3 Identifikation von Unfallhäufungsstellen
4 Unfalldatenliste zum Unfallmeldeblatt
5 Unfallmeldeblatt
6 Meldung über den Vollzug von Maßnahmen
7 Vorher-/Nachher-Untersuchung
8 Meldung über langjährig bestehende
Unfallhäufungsstellen
9
Unfalltypen
/ Unfallkategorien
10 Begriffe, Definitionen
1
Allgemeine Grundsätze
1.1
Allgemeines
Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung und damit für die Arbeit der Unfallkommission ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Die Unfallauswertung und die Verfahrensabläufe zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen (UHS) im Straßennetz bei den Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden richten sich nach diesem Erlass.
Zur weiteren Unterstützung
ist das Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen - Teil 1:
Führen und Auswerten von Unfalltypen-Steckkarten und Teil 2: Maßnahmen gegen
Unfallhäufungen - der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV) heranzuziehen. Bei Abweichungen haben die Regelungen dieses Erlasses
Vorrang.
Bei der Erfassung und Auswertung von Straßenverkehrsunfällen sind im Interesse einer zügigen Beseitigung von Unfallhäufungsstellen die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verstärkt zu nutzen. Rechnergestützte Verfahren zur Auswertung und zur digitalen Darstellung von Straßenverkehrsunfällen sowie eine Vernetzung der Rechnersysteme gewährleisten nicht nur eine zeitnahe Unterrichtung aller beteiligten Behörden, sondern ebenso einen schnelleren Datenzugriff und eine zuverlässigere Identifikation von Unfallhäufungsstellen. Daher wird ein landesweites rechnergestütztes Verfahren zur Auswertung von Straßenverkehrsunfällen angestrebt. Bis zu dessen Einführung können auf örtlicher Ebene eigene Anwendungen genutzt werden, wenn hierüber Einvernehmen zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde besteht.
Solange eine rechnergestützte Identifikation von Unfallhäufungsstellen noch nicht durchgeführt werden kann, teilt die Polizei der Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaubehörde festgestellte unfallauffällige Bereiche mit. Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle erfüllt sind und teilt dies der Polizei und der Straßenbaubehörde mit.
Verkehrssicherheit
hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert. Deshalb werden auf
Initiative des Innenministeriums (IM) und des Ministeriums für Verkehr, Energie
und Landesplanung des Landes Nordrhein-Westfalen (MVEL) Qualifizierungsseminare
für alle Mitglieder der Unfallkommissionen angeboten.
1.2
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung
Ziel der örtlichen Unfalluntersuchung ist die Verhinderung von Straßenverkehrsunfällen und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierzu ist die ortsbezogene Auswertung von Straßenverkehrsunfällen notwendig. Mit ihrer Hilfe sollen Unfallhäufungsstellen im Straßennetz frühzeitig erkannt und Zusammenhänge zwischen dem Unfallgeschehen und baulichen und/oder verkehrlichen Gegebenheiten des Unfallortes einschließlich seiner Umgebung festgestellt werden (unfallbegünstigende Faktoren). Als Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung werden Maßnahmen festgelegt, die die unfallbegünstigenden Faktoren beseitigen sollen.
Das Ergebnis der örtlichen Unfalluntersuchung dient
- den
Straßenverkehrsbehörden für verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen
- den Polizeibehörden für Maßnahmen der Verkehrssicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung
- den
Straßenbaubehörden für straßenbauliche Maßnahmen.
Für eine sachgerechte Arbeit der Unfallkommission ist eine enge Zusammenarbeit zwischen diesen drei Behörden zwingend erforderlich.
1.3
Bildung und Aufgaben von Unfallkommissionen
Unfallkommissionen
sind durch die Straßenverkehrsbehörde einzurichten. Mitglieder sind
Straßenbau-, Polizei- und Straßenverkehrsbehörde. Einzelheiten über die
Organisation der Unfallkommission regelt die Anlage 1.
Aufgabe
der Unfallkommission ist es, Unfallhäufungsstellen zu bewerten und zu
beseitigen. Unverzichtbare Arbeitsschritte hierbei sind
-
die Analyse des Unfallgeschehens auf bestimmte Gleichartigkeiten der Unfälle
und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten einschließlich deren Umgebung,
-
das Veranlassen von Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren,
- das Überprüfen der Wirksamkeit durchgeführter Maßnahmen (Vorher-/Nachher-Untersuchungen),
-
die Information der Öffentlichkeit über Unfallhäufungsstellen und deren
Beseitigung.
Der
Arbeitsablauf der Unfallkommission ist in Anlage 2 dargestellt.
Falls
erforderlich sind Fachleute weiterer Behörden oder Institutionen in die
Tätigkeit der Unfallkommission einzubeziehen, z. B. Stadtplanungsämter, Verkehrsbetriebe,
Schulverwaltungsämter, Blindenverbände u. a..
2
Aufbereitung und Auswertung von Daten zur örtlichen Unfalluntersuchung
2.1
Aufgaben der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung
Für die Bestimmung von Unfallhäufungsstellen durch die Straßenverkehrsbehörden ist die Arbeit der Polizeibehörden unverzichtbar. Zu den Aufgaben der Polizei gehören:
- Führen von Unfallblattsammlungen
Die Unterlagen (Ausfertigung der Unfallanzeige oder Zusatzblatt zur Unfallmitteilung, ggf. Unfallskizze) zu allen von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen sind in der Unfallblattsammlung mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
- Führen von Unfalltypensteckkarten
Bei der 1-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorie 1 - 4, bei der 3-Jahres-Unfalltypensteckkarte sind alle Unfälle der Kategorien 1 und 2 sowie alle Fußgänger- und Radfahrerunfälle der Kategorien 1 - 3 zu stecken.
- Erkennen von unfallauffälligen Bereichen gemäß Anlage 3, Tabelle 1.
Hierbei sind
- im Rahmen der 1-Jahres-Betrachtung die Unfälle gleichen Grundtyps der Kategorien 1-4,
- bei der 3-Jahres-Betrachtung die Unfälle
gleichen / ungleichen Grundtyps der Kategorien 1 und 2 sowie Fußgänger- und
Radfahrerunfälle der Kategorie 1-3 maßgeblich.
- Erstellen von
Unfalldatenlisten gemäß Muster Anlage 4,
- Analyse der
unfallauffälligen Bereiche - hierbei sind auch die Unfälle der Kategorien 5 bis
7 einzubeziehen - mit Erstellung eines Unfalldiagramms und ggf. mit Vorschlag
einer Abhilfemaßnahme,
- Unverzügliche
Meldung der unfallauffälligen Bereiche an die örtlich zuständige
Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaubehörde gemäß Muster Anlage 5.
- Nachmeldung weiterer Unfälle eines unfallauffälligen Bereiches.
Dabei erhält
jeder unfallauffällige Bereich von der Polizei eine fortlaufende Nummer mit
Angabe des Jahres, in dem er erstmalig festgestellt wurde (z.B. 1/02).Wird
dieser unfallauffällige Bereich im Weiteren von der Straßenverkehrsbehörde als
UHS bestätigt, wird diese Nummer solange beibehalten, bis die UHS beseitigt
ist, d. h. bis zum erfolgreichen Abschluss der Vorher-/Nachher-Untersuchung.
Tritt eine UHS innerhalb von 5 Jahren erneut auf, so ist sie wieder unter der
ursprünglich vergebenen Nummer zu führen.
Zur Führung der
1- und 3-Jahres-Unfalltypensteckkarten sowie zum Fertigen der Unfalldiagramme
wird auf das Merkblatt der FGSV, Teil 1, verwiesen.
Die Polizei
erhält für die Lokalisierung der Verkehrsunfälle im Rahmen der Unfallaufnahme
und für die Auswertung der Unfalltypensteckkarte von den Straßenbaulastträgern
kostenfrei das notwendige Kartenmaterial.
2.2
Datenaustausch an Zuständigkeitsgrenzen
Bei Verkehrsunfällen an Schnittstellen zwischen
-
Bundesautobahnen und dem Basisstraßennetz und/oder
-
verschiedenen Zuständigkeitsbereichen
sind der jeweils
angrenzenden Polizeibehörde Durchschriften der Verkehrsunfallanzeigen oder der
Zusatzblätter zur Unfallmitteilung zuzusenden, damit diese Unfälle in die
dortige Auswertung einbezogen werden können.
3.1
Identifikation von Unfallhäufungsstellen (UHS)
Durch
unverzügliches Auswerten der von der Polizei im Rahmen der Voruntersuchung
übersandten Unfalldaten entscheidet die Straßenverkehrsbehörde, ob es sich hierbei
um Unfallhäufungsstellen handelt, und teilt dieses der Polizei, der
Straßenbaubehörde und ggf. dem Vorsitzenden der Unfallkommission gemäß Muster Anlage
5 mit.
Ein besonderes
Augenmerk soll auf die Unfälle mit schwerem Personenschaden gelegt werden. Da
diese Unfälle in der Regel seltener auftreten als Unfälle mit Sachschaden, sind
ergänzend zur 1-Jahres-Betrachtung UHS-Grenzwerte für den Zeitraum von 3 Jahren
festgelegt worden.
Werden in einem Zeitraum
von längstens einem Kalenderjahr (1-Jahres-Unfalltypensteckkarte) oder von
längstens drei Kalenderjahren (3-Jahres-Unfalltypensteckkarte) die in der Anlage
3 festgestellten Richtwerte erreicht oder überschritten, so handelt es sich
um Unfallhäufungsstellen. Bei hohen Verkehrsbelastungen an Knotenpunkten ist
darüber hinaus im Rahmen der 1-Jahresbetrachtung durch die
Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsmenge gemäß Anlage 3 zu
berücksichtigen.
3.2
Streckenbezogene Untersuchungen bei Autobahnen
Im Autobahnbereich ist von der Bezirksregierung (Dezernat 53) bei besonders hohen Verkehrsbelastungen (z. B. mehr als 35.000 Kfz/24h bei einer zweistreifigen und mehr als 45.000 Kfz/24h bei einer dreistreifigen Richtungsfahrbahn) ein Abgleich der örtlichen Unfallstellensituation mit den Ergebnissen der streckenabschnittsbezogenen Unfallauswertung des Landes sowohl im Rahmen der 1-Jahres- als auch der 3-Jahres-Unfalluntersuchung durchzuführen. Hiernach liegt eine anhand der starren Grenzwerte identifizierte Unfallhäufungsstelle vor, wenn es sich um einen insgesamt unauffälligen Streckenabschnitt mit nur geringer Signifikanz (* und **) handelt. Bei einem hohen Signifikanzniveau (*** und ****) sind in jedem Fall streckenbezogene Maßnahmen zu untersuchen.
3.3
Nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen
Die nähere Untersuchung der Unfallhäufungsstellen ist für die richtige Maßnahmenfindung unerlässlich. Daher führen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörde eigene Analysen durch, die im Rahmen der Unfallkommissionssitzung gemeinsam mit der Polizei zeitnah zu beraten sind.
Zur näheren
Untersuchung einer Unfallhäufungsstelle gehören insbesondere:
-
Ortsbesichtigung
Die
Ortsbesichtigung ist ein unverzichtbares Instrument, um die Auswirkungen der
Örtlichkeit auf das Unfallgeschehen feststellen zu können. Bei der Durchführung
einer Ortsbesichtigung sind folgende Hinweise zu beachten:
- Es sind alle
Unterlagen, wie Unfalldatenlisten, Unfalldiagramme sowie sonstige Auswertungen
aus der Analyse mitzunehmen. Bei signalisierten Kreuzungen gehören hierzu auch
Signallage- und Signalzeitenpläne.
- Bei der
Ortsbesichtigung sollten nach Möglichkeit vergleichbare Bedingungen herrschen
wie sie bei der Unfallanalyse festgestellt wurden (z. B. Sonnenstand,
Lichtverhältnisse, Straßenzustand).
- Die
Örtlichkeit ist nach möglichen unfallbegünstigenden Faktoren zu überprüfen.
Insbesondere bei Unfallhäufungsstellen an Knotenpunkten sind u. a. die Merkmale
- Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Übersichtlichkeit und Befahrbarkeit - zu
berücksichtigen.
- Erweiterung
der Datenbasis durch Einbeziehung der Unfälle der Kategorien 5 bis 7 zur genaueren Untersuchung von
Gleichartigkeiten,
- Einbeziehung
der Vorjahres-Unfallgeschehen,
- Ggf. längere Beobachtung des Verkehrsablaufes,
- Ggf. Messungen
der Geschwindigkeit,
- Ggf.
Verkehrsbelastungsdaten.
4
Sitzung der Unfallkommission
4.1
Durchführung
Nach Identifikation einer neuen UHS ist eine Unfallkommissionssitzung zeitnah durchzuführen. Darüber hinaus hat grundsätzlich im 1. Quartal eines jeden Jahres eine Sitzung der Unfallkommission mit dem Ziel der Erfolgskontrolle stattzufinden (Vorher-/Nachher-Untersuchung).
Bei allen Unfallkommissionssitzungen sollen verfügbar sein:
-
Unfalltypen-Steckkarten
-
Übersichtspläne der relevanten Strecken und Knotenpunkte
- Lagepläne der
Unfallstellen
-
Unfalldatenlisten und Unfalldiagramme
-
Verkehrsbelastungsdaten
- Bild- oder
Videoaufnahmen der Unfallstellen
- Darstellung
der Verkehrs- und Unfallsituation aus den Vorjahren
- Unterlagen über
bereits durchgeführte Maßnahmen.
- Signallage-
und Signalzeitenpläne
4.2
Einladung
Die Straßenverkehrsbehörden haben mindestens 14 Tage vor dem Termin der Unfallkommission unter Beifügung aller Unterlagen Polizei und Straßenbaulastträger zur Unfallkommissionssitzung einzuladen. Falls erforderlich, sind Fachleute anderer Behörden und Institutionen mit einzuladen.
4.3
Protokoll
Der Vorsitzende der Unfallkommission hat über jede Unfallkommissionssitzung kurzfristig ein Protokoll zu fertigen und den beteiligten Behörden zu übersenden. Hierin ist Folgendes aufzuführen:
- Beschluss der
Maßnahmen
-
Verkehrsbehördliche Anordnung
-
Verantwortliche Behörden für die Umsetzung der Maßnahmen
- Fristen für
die Umsetzung, ggf. Zeitraum von Überwachungsmaßnahmen
- Begründung für
nicht umgesetzte Maßnahmen aus vorherigen Unfallkommissionssitzungen
- Ergebnisse der
Vorher-/Nachher-Untersuchungen
Die beteiligten
Behörden sind an die gemeinsamen Beschlüsse der Unfallkommission gebunden und
zu einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet.
4.4
Öffentlichkeitsarbeit
Die Unfallkommission unterrichtet regelmäßig die Öffentlichkeit über die Unfallhäufungsstellen und über die getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu sind untereinander abgestimmte Presseerklärungen und/oder gemeinsame Pressekonferenzen erforderlich.
4.5
Controlling
Die Durchführung
von Maßnahmen ist von den zuständigen Stellen den Beteiligten der
Unfallkommission gemäß Muster Anlage 6 mitzuteilen.
Alle umgesetzten Maßnahmen der Unfallkommission sind durch Vorher-/Nachher-Untersuchungen der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde anhand der Anlage 7 auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Sofern durch die beschlossenen Maßnahmen die UHS nicht beseitigt werden konnte, sind von der Unfallkommission weiter gehende Maßnahmen zu beschließen.
4.6
Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörden haben ihrer Aufsichtsbehörde sowohl die Einladungen als auch eine Ausfertigung der Protokolle der Sitzungen der Unfallkommissionen zu übersenden.
Darüber hinaus sind von den Straßenverkehrsbehörden der Aufsichtsbehörde unter Verwendung der Anlage 8 alle UHS zu melden, die mindestens zwei Jahre alt sind und bei denen
- von der
Unfallkommission bauliche, verkehrliche oder polizeiliche Maßnahmen beschlossen,
aber nicht realisiert wurden,
- Maßnahmen ohne
Erfolg durchgeführt wurden,
- bauliche
Maßnahmen nur nach langjährigen Planungs- und Planfeststellungsverfahren
umgesetzt werden können.
Sofern zwischen den in der Unfallkommission vertretenen Behörden über notwendige Verbesserungsmaßnahmen keine Einigung erzielt werden kann, ist seitens der Straßenverkehrsbehörde die Aufsichtsbehörde einzuschalten.
5
Art und Durchführung von Maßnahmen
Entsprechend den
Ergebnissen der Unfallauswertung sind geeignete Maßnahmen zu treffen.
Dabei kommen
Sofortmaßnahmen wie auch längerfristige Maßnahmen in Betracht. Werden bauliche
Maßnahmen beschlossen, deren Realisierung i. d. R. längere Zeiträume in
Anspruch nimmt, muss die Unfallkommission Sofortmaßnahmen als Zwischenlösungen
festlegen. Dazu gehören Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Markierungen,
kleinere bauliche Veränderungen, die mit vertretbarem Aufwand kurzfristig
realisiert werden können, sowie Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit.
Längerfristige
Maßnahmen sind auch nach Entschärfung der UHS weiter zu verfolgen, es sei denn,
die Unfallkommission stellt fest, dass die umgesetzten Sofortmaßnahmen bereits
nachhaltig wirken.
Die VwV-StVO und das
„Merkblatt für die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen, Teil 2“ geben einen
guten Anhalt für mögliche Maßnahmen.
Bei der
Maßnahmenfindung sind folgende Hinweise zu beachten:
-
Sofortmaßnahmen sind unverzüglich durchzuführen,
- erfolgreiche
Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle dürfen nicht ohne weiteres auf eine
ähnliche Unfallhäufungsstelle übertragen werden,
- bei der
Entscheidung über Maßnahmen ist immer zu prüfen, ob sich dadurch unter
Umständen Unfälle anderen Typs ergeben bzw. sich das Unfallgeschehen in andere
Bereiche verlagert,
- Verkehrsregelungs-
oder Überwachungsmaßnahmen sollen, wenn es bauliche Lösungen gibt, nur eine
Zwischenlösung sein.
- Maßnahmen an
Zuständigkeitsgrenzen sind zwischen den beteiligten Unfallkommissionen
abzustimmen.
6
Aufhebungsvorschrift
Der Gem. RdErl. des
Innenministeriums - IV C 4 - 6262 - und des Ministeriums für Wirtschaft und
Mittelstand, Technologie und Verkehr - 633 - 75 - 05 / 2 - des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 09.11.1999 (MBl. NRW. 1999, Seite 1280) „Auswertung von
Straßenverkehrsunfällen“ wird hiermit aufgehoben.
-
MBl. NRW. 2003 S. 545