Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 25 vom 30.9.2009 Seite 425 bis 444
Orientierungsdaten 2010 - 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen |
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Normkopf Norm Normfuß |
Orientierungsdaten 2010 - 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen
II.
Orientierungsdaten
2010 - 2013
für die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung
der Gemeinden und Gemeindeverbände
des Landes Nordrhein-Westfalen
Runderlass des
Innenministeriums
- 33 - 46.05.00 - 79/09 -
v. 31.8.2009
Nachfolgend gebe ich gemäß § 6 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644,
berichtigt GV. NRW. 2005, S. 15) in Verbindung mit § 84 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur
Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten
2010 bis 2013 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden
und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt.
I.
Allgemeine Erläuterungen
Vorbemerkungen
Das Innenministerium hat im Januar 2009 ein Gespräch mit
den kommunalen Spitzenverbänden über die Orientierungsdaten geführt. Das
Gespräch hat unter anderem dazu geführt, die Tabelle im Teil II. zu
überarbeiten. Insbesondere beschränken sich die Orientierungsdaten im Bereich
der Aufwendungen auf die drei Teilbereiche Personalaufwendungen, Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen sowie Sozialtransferaufwendungen. Zur genauen
Abgrenzung dieser Bereiche wird auf den finanzstatistischen Kontenrahmenplan
verwiesen. Außerdem sind verschiedene Ergänzungen und Änderungen in der Tabelle
und in den Erläuterungen vorgenommen worden, die zu einer besseren
Verständlichkeit der Planungsdaten und ihrer Grundlagen beitragen sollen.
Übereinstimmend wurde in dem Gespräch darüber hinaus
festgehalten, dass die Orientierungsdaten früher als in der Vergangenheit im
laufenden Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen, damit sie rechtzeitig in
die Haushaltsplanung einbezogen werden können. Da die Orientierungsdaten
maßgeblich von der Mai-Steuerschätzung und der Entscheidung der Landesregierung
über den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das folgende
Haushaltsjahr abhängen, können sie in der Regel frühestens zur Mitte eines
Jahres vorgelegt werden.
Das Innenministerium verbindet mit der früheren Bereitstellung
der Orientierungsdaten allerdings auch die Erwartung, dass die Gemeinden und
Gemeindeverbände die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung über ihren
Haushalt wieder an der Vorgabe des § 80 Abs. 5 Sätze 1 und 2 GO NRW ausrichten.
Danach soll die Anzeige der vom Rat (bzw. vom Kreistag oder von der
Landschaftsversammlung) beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei
der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, das
heißt bis spätestens zum 30. November, erfolgen, damit die Aufsichtsbehörde
möglichst vor dem Beginn des neuen Haushaltsjahres das Prüfungsverfahren
abschließen kann. Dem Innenministerium ist bewusst, dass im Kommunalwahljahr
die Beratung des Haushaltes in den neu gewählten Vertretungen erst nach dem 21.
Oktober 2009 beginnen kann. Dennoch sollten die Beratungen auch in diesem Jahr
zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen, damit sie
möglichst noch vor Beginn des neuen Haushaltsjahres abgeschlossen werden können.
Angesichts der Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren
Entwicklung in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise wird vorab schließlich
besonders darauf hingewiesen, dass die Orientierungsdaten nicht schematisch der
Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden können. Vielmehr muss die örtliche Haushaltsplanung
von den Orientierungsdaten abweichen, wenn zum Beispiel erkennbar wird, dass
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung anders als in den Grundlagen angenommen
verläuft, oder wenn sich abzeichnet, dass die örtliche Entwicklung wesentlich
von der durchschnittlichen Entwicklung abweicht. Wesentliche Abweichungen der
Haushaltsplanung von den Orientierungsdaten sollen den Aufsichtsbehörden
erläutert werden.
1.
Grundlagen der Orientierungsdaten 2010 - 2013
Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt sich massiv in der
Ergebnis- und Finanzplanungsperiode 2010 bis 2013 aus. Die Gemeinden und
Gemeindeverbände haben zum einen gegenüber den Vorjahren mit einem Rückgang der
direkten und indirekten Steuererträge zu rechnen. Zum anderen sind steigende
Aufwendungen in den Bereichen Personal, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen sowie soziale Leistungen zu erwarten. Aktuelle
Wirtschaftsprognosen gehen zwar von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen
Entwicklung bereits im laufenden Jahr aus. Jedoch wird die Wirtschaftsleistung
in den nächsten Jahren deutlich unter dem Niveau des Jahres 2008 bleiben. Daher
sind die Gemeinden und Gemeindeverbände gut beraten, wenn sie bei den Ertrags-
und Einzahlungsprognosen die weitere Entwicklung genau beobachten und
grundsätzlich nach dem Vorsichtsprinzip eher von niedrigen Veränderungsraten
ausgehen.
Für die
Beurteilung des kommunalen Haushalts kommt es nach der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen vorrangig auf die Erträge und Aufwendungen an, weil sie zum
Beispiel der Maßstab für den Haushaltsausgleich (§ 75 Abs. 2 GO NRW) sind.
Allerdings darf die Bedeutung, die der von der Gemeindeordnung auch geforderten
angemessenen Liquiditätsplanung (§ 89 Abs. 1 GO NRW) beigemessen wird, nicht
unterschätzt werden.
Bei den in
der Tabelle angegebenen Orientierungsdaten ist zu berücksichtigen, dass die
Steuern als „Einzahlungen“ angegeben werden, weil die Steuerschätzung des
Arbeitskreises Steuerschätzung von Mai 2009 nach wie vor auf der Basis von
„Ausgaben“ und „Einnahmen“ erfolgt, so dass dort nur die tatsächlichen Zuflüsse
für das jeweilige Haushaltsjahr geschätzt werden. Eine periodengerechte
Zuordnung des Zuflusses, zum Beispiel von Gewerbesteuervoraus- oder
-nachzahlungen, kann nicht erfolgen, weil Innen- und Finanzministerium dafür
keine Prognosegrundlagen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt es große Prognoseunsicherheiten, da zurzeit niemand
verlässlich voraussagen kann, wann die Maßnahmen zur Bewältigung der aktuellen
Krise greifen. Neben umfangreichen Steuersenkungen im Rahmen der
Konjunkturpakete I und II gehören hierzu unter anderem die steuerliche
Förderung von Handwerkern und haushaltsnahen Dienstleistungen, erleichterte
Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, die Umweltprämie sowie die
Fördermaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes.
Weiterhin können sich die im Rahmen der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen, etwa bei der Pendlerpauschale
oder der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, positiv auf die Kaufkraft
und damit auf die Nachfrage auswirken.
Die Orientierungsdaten berücksichtigen:
·- die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen,
·- die Zielprojektionen des Finanzplanungsrates, insbesondere
seine Empfehlungen zur strikten Haushaltskonsolidierung,
·- die Stabilitätskriterien der Europäischen Union,
·- die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen
Finanzausgleichs und
·-
aktuelle
Erkenntnisse des Innenministeriums.
2.
Steuerschätzungen und Annahmen zu Einzahlungen und Erträgen
Die
Orientierungsdaten zu den steuerlichen Einzahlungen sowie zu den Erträgen aus
dem Familienleistungsausgleich und den Zuweisungen des Landes im Rahmen des
Steuerverbundes basieren auf der für das Land Nordrhein-Westfalen vom
Finanzministerium NRW regionalisierten Steuerschätzung des Arbeitskreises
Steuerschätzung von Mai 2009 und dem geltenden Steuerrecht. Zudem wurde auf
Landesebene die Mittelfristige Finanzplanung 2009 bis 2013 berücksichtigt,
deren Steueransätze sich an dem von der Mai-Steuerschätzung vorgegebenen Rahmen
orientieren und deren Ausgaben auf der Basis der Ansätze des
Haushaltsplanentwurfs 2010 fortgeschrieben wurden.
3.
Begrenzung der Aufwendungen
Der Finanzplanungsrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli
2009 die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2010 und der mittelfristigen
Finanzplanungen bis 2013 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen
der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert und hierzu im
Wesentlichen einvernehmlich Folgendes festgestellt:
„1. Die deutsche Wirtschaft
befindet sich im Abwärtssog der weltwirtschaftlichen Entwicklung. Sämtliche
Wirtschaftsdaten signalisieren die heftigste Abschwächung der
gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Für das Jahr 2009 ist derzeit davon auszugehen, dass das Bruttoinlandsprodukt
gegenüber dem Vorjahr real um rd. 6 Prozent abnehmen wird. Erst im weiteren
Verlauf der zweiten Hälfte dieses Jahres ist mit einer konjunkturellen
Stabilisierung zu rechnen. Auf dem Arbeitsmarkt hat sich der Negativtrend –
auch aufgrund der ergriffenen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen – bislang nur
teilweise niedergeschlagen. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt dürfte sich jedoch in
den nächsten Monaten weiter verschlechtern.
2. Die erheblichen
Konsolidierungsanstrengungen der letzten Jahre haben es Bund, Ländern und
Kommunen erleichtert, notwendige Maßnahmen zur Dämpfung des konjunkturellen
Abwärtstrends zu ergreifen. Sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung des
Finanzsektors als auch das Wirken der automatischen Stabilisatoren und die
darüber hinaus gehenden Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung tragen zur Stützung
der wirtschaftlichen Entwicklung bei. Allein das Zukunftsinvestitionsgesetz im
Rahmen des Konjunkturpakets II sieht zusätzliche öffentliche Investitionen in
Höhe von 13,3 Mrd. € vor. Dies begünstigt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage
und führt zu einer Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur, so dass die
Wachstumsgrundlagen auch langfristig verbessert werden.
3. Nach einem nahezu ausgeglichenen
gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo in der Maastrichtabgrenzung 2007 und 2008
ist als Folge der Krise im Jahr 2009 mit einem Defizit von 4 und im Jahr 2010
von 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen. Das Defizit des
öffentlichen Gesamthaushalts wird für 2009 auf 112,5 Mrd. € und für 2010 auf
132,5 Mrd. € geschätzt. In den Jahren 2009 bis 2012 müssen Bund, Länder und
Kommunen Steuerausfälle von über 300 Mrd. € im Vergleich zur jeweils letzten
Schätzung einplanen. Angesichts der durch die krisenbedingten Mehrausgaben und
Mindereinnahmen deutlich verschlechterten Ausgangssituation kann das Defizit
des öffentlichen Gesamthaushalts bis 2013 voraussichtlich nur um 63 Mrd. €
abgebaut werden.
4. Auf mittlere Sicht gibt es zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung keine Alternative. Mit der Reform der verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln wurden die Weichen für eine langfristig tragfähige Haushaltspolitik gestellt. Zur Einhaltung der beschlossenen Verschuldungsgrenzen und der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes muss ab 2011 der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite bei Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortgesetzt werden. Nur so kann der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden.“
(Hervorhebungen durch IM NRW).
Diesen vom Finanzplanungsrat
formulierten Zielen sind Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet.
Die kommunalen Ergebnis- und Finanzplanungen sind daran auszurichten.
Grundsätzlich
bestehen für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen
weiterhin hohe Konsolidierungsanforderungen. Darauf weisen der Anstieg der
Kredite zur Liquiditätssicherung auf 14,6 Mrd. € zum 31. Dezember 2008 und die
große Zahl der Gemeinden hin, die ihren Haushalt im Haushaltsjahr 2009 nur durch
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgleichen können, wobei in den
meisten Fällen die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch nicht
berücksichtigt waren. Im Einzelnen wird zur Lage der Kommunalfinanzen auf die
Kommunalfinanzberichte des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
verwiesen (www.im.nrw.de „Bürger und Kommunen“ /
„Haushalte und Finanzen der Kommunen“ / „Kommunalfinanzberichte“).
4. Gewerbesteuerumlage
Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Vervielfältigers der Gewerbesteuerumlage wird nachfolgend in einer Tabelle angegeben:
Jahr |
„Normal-Vervielfältiger“ § 6 Abs. 3 GFRG |
Erhöhung § 6 Abs. 3 GFRG (ab 1995) |
Erhöhung für die Abwicklung des Fonds "Dt. Einheit" § 6 Abs. 5 GFRG * |
Gesamt-Vervielfältiger |
|
Bund |
Länder |
Länder |
Länder |
||
2009 |
13 |
19 |
29 |
5 |
66 |
2010 |
14,5 |
20,5 |
29 |
6[1] |
70 |
2011 |
14,5 |
20,5 |
29 |
61 |
70 |
2012 |
14,5 |
20,5 |
29 |
61 |
70 |
2013 |
14,5 |
20,5 |
29 |
51 |
69 |
Der
Vervielfältiger der Gewerbesteuernormalumlage wurde
2009 um 2 auf 32 Punkte angehoben. Für die Folgejahre sind 35 Punkte
eingeplant. Aufgrund des erwarteten Rückgangs des Gewerbesteueraufkommens
werden für die fortwirkende Belastung aus dem Fonds „Deutsche Einheit“ in 2010
wieder 6 Vervielfältigerpunkte angesetzt. Die
temporäre Absenkung im Zusammenhang der Unternehmenssteuerreform wird wie
geplant zurückgenommen. Dies steht unter dem Vorbehalt der Verordnung des
Bundesministeriums der Finanzen, die nach der Novembersteuerschätzung 2009
erarbeitet wird.
5.
Beteiligung der Kommunen an den finanziellen Folgelasten des Landes aufgrund
der Deutschen Einheit
Finanz-
und Innenministerium führen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden mit
dem Ziel, alle Fragen, die sich bei der Umsetzung der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2007 für die Gemeindefinanzierungsgesetze
2006, 2007, 2008 und darüber hinaus für die gesamte Laufzeit des Solidarpakts
II bis zum Jahr 2019 stellen, einvernehmlich zu lösen. Diese Gespräche sind
noch nicht abgeschlossen. Auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände hat sich
die Landesregierung im Jahr 2008 dazu entschlossen, dem Landtag noch keinen
Entwurf eines Abrechnungsgesetzes vorzulegen, um ein von den kommunalen
Spitzenverbänden in Auftrag gegebenes Gutachten abwarten und in die Gespräche
einbeziehen zu können. Daher sind in die Orientierungsdaten weder Erstattungen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände noch Rückzahlungsansprüche des Landes
eingeflossen.
6. Wirkung der Orientierungsdaten – Berücksichtigung
örtlicher Besonderheiten
An den Daten zu Einzahlungen und Aufwendungen sollen
sich die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung der Haushalte 2010
und bei der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 bis
2013 entsprechend § 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) und der §§ 75 Abs. 1 und 84 GO NRW ausrichten. Die
Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte für alle Gemeinden und
Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie geben Anhaltspunkte für
die individuelle gemeindliche Finanzplanung. Es bleibt die Aufgabe jeder
einzelnen Gemeinde und jedes Gemeindeverbands, anhand dieser Empfehlungen unter
Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten die für ihre bzw. seine
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zutreffenden bzw. erforderlichen
Einzelwerte zu ermitteln und zu bestimmen. Dies gilt besonders für die Prognose
der Einzahlungen bzw. Erträge aus der Gewerbesteuer, die je nach den
wirtschaftlichen Gegebenheiten vor Ort erheblich von den prognostizierten
Durchschnittsentwicklungen abweichen können.
7. Empfehlungen für die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung
Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsjahre 2009 bis 2013
wird durch die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise geprägt. Die Planungen
werden für die einzelnen Gemeinden und Gemeindeverbände - in Abhängigkeit von
der örtlichen Infrastruktur sowie der jeweiligen Haushaltssituation - sehr
unterschiedlich sein.
Nach dem
derzeitigen Erkenntnisstand zeichnet sich jedoch ab, dass sich die
gemeindlichen Steuereinzahlungen ab dem Jahr 2011 wieder stabilisieren und
tendenziell verbessern. Der Höchststand aus dem Jahr 2008 wird jedoch
voraussichtlich nicht wieder vor dem Jahr 2013 erreicht werden.
Die
gesetzliche Pflicht zum Ausgleich des Haushalts in Erträgen und Aufwendungen
besteht weiterhin, auch wenn die Rahmenbedingungen für die kommende
Planungsperiode den Haushaltsausgleich erschweren. Der Rückgang bei den
Steuererträgen und der auch in Folge der Krise steigende Druck auf wesentliche
Aufwandspositionen macht es mehr denn je erforderlich, sämtliche
Konsolidierungsmöglichkeiten aufzuspüren und auszuschöpfen. In den meisten
Gemeinden und Gemeindeverbänden wird es erforderlich sein, besonders im
pflichtigen Bereich selbstgesetzte Standards auf ihre Berechtigung zu
überprüfen und alle Möglichkeiten zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der
Aufgabenerfüllung zu nutzen. Auch im freiwilligen Bereich wird es erforderlich
sein, erneut alle Aufwendungen auf ihre Vertretbarkeit und Angemessenheit zu
überprüfen.
Eine
besondere Herausforderung stellt die Bewältigung der Krisenfolgen insbesondere
für die Gemeinden und Gemeindeverbände dar, die bereits in der Vergangenheit
keinen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnten. In diesen Gemeinden und
Gemeindeverbänden kann es erforderlich sein, die für die Aufwendungen genannten
Orientierungsdaten noch zu unterschreiten. Dies gilt sowohl für die Haushalte,
die durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als ausgeglichen gelten (§ 75 Abs. 2 GO NRW), als auch für Haushalte, für die eine Genehmigung zur
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage erteilt wurde (§ 75 Abs. 4 GO NRW) und
erst Recht für Gemeinden und Gemeindeverbände, die zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzepts (HSK) verpflichtet sind. Im Interesse der Erhaltung
kommunaler Selbstverwaltung und der Generationengerechtigkeit muss es oberstes
Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen oder wenigstens ein
genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Besonders
kritisch ist die Lage in den Gemeinden und Gemeindeverbänden einzustufen, bei
denen im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die
Überschuldung einzutreten droht oder bereits eingetreten ist. Die Anforderungen
an das aufzustellende Haushaltssicherungskonzept sind dann noch höher. Es sind
Maßnahmen erforderlich, die zum einen die Schieflage des Haushalts beseitigen
und zum anderen durch die Erwirtschaftung von Überschüssen das Eigenkapital
wieder auf mindestens 1 € erhöhen.
Auf den
Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ (Runderlass des
Innenministeriums vom 6. März 2009) wird hingewiesen.
II.
Orientierungsdaten und Erläuterungen
1. Orientierungsdaten
2010 – 2013 für die mittelfris-
tige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden
und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-
Westfalen
|
|||||||
|
Absolut |
Veränderung gegenüber dem Vorjahr |
|||||
|
|
|
|
Orientierungsdaten |
|||
|
2008 |
2009 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
in Mio. Euro |
in % |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
Einzahlungen / Erträge[2] |
|
|
|
|
|
|
|
Steuern und ähnliche Abgaben (Einzahlungen) |
19.896 |
18.286 |
- 8,1 |
-5,3 |
+ 5,0 |
+ 6,4 |
+ 6,5 |
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer[3] |
6.258 |
6.065 |
- 3,1 |
- 15,5 |
+ 6,5 |
+ 7,0 |
+ 5,5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
840 |
843 |
+ 0,4 |
+ 1,5 |
+ 2,0 |
+ 2,4 |
+ 2,4 |
Gewerbesteuer (brutto) |
10.009 |
8.537 |
- 14,7 |
- 1,0 |
+ 5,5 |
+ 8,0 |
+ 9,0 |
Grundsteuer A und B |
2.593 |
2.645 |
+ 2,0 |
+ 2,0 |
+ 2,0 |
+ 2,0 |
+ 2,0 |
Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen |
196 |
196 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
Kompensation Familienleistungsausgleich und Kinderbonus (Erträge) |
559 |
620 |
+ 10,9 |
+ 2,4 |
- 10,2 |
+ 4,4 |
+ 2,5 |
Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes (Erträge) |
7.573 |
7.973 |
+ 5,3 |
- 3,1 |
- 6,4 |
+ 2,1 |
+ 5,0 |
davon: |
|
|
|
|
|
|
|
Allgemeine Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen) |
5.079 |
5.310 |
+ 4,5 |
- 3,1 |
- 6,4 |
+ 2,8 |
+ 4,9 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen |
|||||||
Personalaufwendungen |
|
|
|
+1,0 |
+1,0 |
+1,0 |
+1,0 |
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen |
|
|
|
+1,0 |
+1,0 |
+1,0 |
+1,0 |
Sozialtransferaufwendungen |
|
|
+ 3,9 |
+ 5,0 |
+ 4,0 |
+ 2,0 |
+ 2,0 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Umlagegrundlagen |
|||||||
Umlagegrundlagen der Kreisumlagen |
21.966 |
22.876 |
+ 4,1 |
-2,0 |
- 3,9 |
+ 4,5 |
+ 4,6 |
2. Erläuterungen
Steuern
und ähnliche Abgaben
Zu den Einzahlungen
(siehe auch oben II. 1.) aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in der
Abgrenzung der finanzstatistischen Kontengruppe 60 (für Erträge 40) gehören die
Realsteuern, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern, die sonstigen
Gemeindesteuern (Kontenart 603 bzw. 403), die steuerähnlichen Einzahlungen
(Kontenart 604 bzw. 404) und die Leistungen nach dem
Familienleistungsausgleich. Die Kompensationsleistungen umfassen 2010 auch die
Komponente Kinderbonus in Höhe von 50 Mio. EUR. Nicht in den Beträgen und Veränderungsraten
enthalten sind die Einzahlungen für die „Leistungen für die Umsetzung der
Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (Konto 6052 bzw. 4052).
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer
Die
Einzahlungen aufgrund des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer werden für das
Jahr 2010 auf rd. 5.125 Mio. EUR geschätzt. Die Veränderungsrate für das Jahr
2010 (- 15,5 v. H.) wurde auf Grundlage der erwarteten Einzahlungen in Höhe von
6.065 Mio. EUR für 2009 berechnet. Neben der konjunkturell bedingten Verschlechterung
der Einzahlungsentwicklung bewirken die veränderten Abrechnungsmodalitäten für
das vierte Quartal den überproportionalen Rückgang in 2010.
Der
im Dezember an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgezahlte Abschlag für das
vierte Quartal betrug in der Vergangenheit bisher immer 100 % der Einnahmen des
dritten Vierteljahres. Da aber das vierte Quartal bislang in der Regel sehr
aufkommensstark war, hat diese Regelung dazu geführt, dass die Gemeinden und
Gemeindeverbände regelmäßig im Januar des Folgejahres eine Nachzahlung für das
vierte Quartal des vergangenen Jahres erhielten; im Januar 2009 waren dies 181
Mio. EUR. Um diese nachgelagerte Zahlung in Zukunft
zu vermeiden, enthält die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der
Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2009, 2010 und 2011 (EStGemAntV) vom 25. November 2008 (GV. NRW. S. 755) auf
Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände die Vorschrift, dass ab dem Jahr 2009 der
im Dezember an die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgezahlte Abschlag für das
vierte Quartal statt bisher 100 % nunmehr 110 % der Einnahmen des dritten
Vierteljahres beträgt. Zusammen mit der Nachzahlung für 2008 zu Jahresbeginn
wird dadurch die Einnahmebasis 2009 deutlich erhöht..
Wenn sich allerdings die negativen konjunkturellen Einflüsse auf die
Steuereinnahmeentwicklung zum Jahresende 2009 verstärken und damit das Gewicht
der Monate Oktober bis Dezember an den Jahreseinnahmen im Vergleich zu den
Vorjahren deutlich abnimmt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die
Abrechnung im Januar 2010 wegen dieses Sondereffektes zu einer nicht
unerheblichen Rückzahlungsverpflichtung der Gemeinden und Gemeindeverbände
führen wird.
Die
Einzahlungen des Jahres 2010 werden auf 5.125 Mio. EUR geschätzt (‑ 15,5
%). Wenn die Abrechnung im Januar des Folgejahres periodengerecht jeweils dem
Vorjahr zugerechnet wird, ergeben sich folgende Veränderungsprozentsätze: 2009:
‑ 9,3 %, 2010: - 8,6 %, 2011: + 3,8 %. Für die Jahre 2012 und 2013 gibt
es keine Veränderungen gegenüber den Einzahlungen.
Wie in den vergangenen Jahren ist die
Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie
wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Für 2010 sind rd. 585 Mio.
EUR vorgesehen. Hinzu kommen 50 Mio. EUR als Ausgleich für den im Frühjahr 2009
ausgezahlten und mit den Einnahmen aus der Lohnsteuer verrechneten Kinderbonus
nach § 66a Abs. 1 Satz 2 EStG. In 2010 werden außerdem die in 2009
geleisteten Kompensationszahlungen für die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs nach Ist-Ergebnissen abgerechnet.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und beide Kompensationszahlungen
werden nach denselben Schlüsselzahlen auf die Gemeinden verteilt. Ab 2009
gelten neue Schlüsselzahlen, die aufgrund der turnusmäßigen Umstellung auf
die neueste verfügbare Einkommensteuerstatistik berechnet wurden (EStGemAntV 2009, 2010 und 2011, Anlage 1).
Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer
Die
Einzahlungen aufgrund des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer werden im Jahr
2010 - abgeleitet aus den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung - rund 856 Mio.
EUR betragen. Die ab 2009 gültigen Schlüsselzahlen zur Verteilung auf die
Gemeinden sind in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (UStAufteilV) vom
16. Dezember 2008 (GV. NRW. S. 868) geregelt.
Gewerbesteuer
Auch die
Schätzung der durchschnittlichen Entwicklung der Gewerbesteuereinzahlungen
(brutto) lehnt sich eng an die Erwartungen des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ für die westdeutschen Länder an. Sie ist angesichts der
starken Unterschiede in der örtlichen Aufkommensentwicklung eine
generalisierende Orientierungshilfe für die Haushaltsplanungen der einzelnen
Gemeinden. Die konkreten Ansätze einer einzelnen Gemeinde sind von den
unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten abhängig und entsprechend von den
Gemeinden in ihren Finanzplanungen zu veranschlagen.
Nach
dem dynamischen Anstieg der letzten Jahre wird der im zweiten Halbjahr 2008
einsetzende massive Konjunktureinbruch ab 2009 deutliche Spuren in der
Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens hinterlassen. Auch wenn die Bundesregierung
ab 2010 wieder mit zunächst geringen und mittelfristig ansteigenden
gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten rechnet, wird sich das
Gewerbesteueraufkommen erst mit einer zeitlichen Verzögerung erholen.
Zuweisungen
des Landes im Rahmen des Steuerverbundes
Die
Arbeit der sogenannten ifo-Kommission, die über die
Umsetzung der Vorschläge des vom Institut für Wirtschaftsforschung München (ifo) erstellten Gutachtens „Analyse und Weiterentwicklung
des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen“ berät, ist noch nicht
abgeschlossen. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und ggf. welche Änderungen
sich daraus ergeben. Grundlage für die Prognose der Erträge aufgrund von
„Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes“ ist daher für die
gesamte Planungsperiode das zurzeit geltende System des kommunalen
Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen.
Die
Steigerungsraten der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes weichen ab 2012 von der Entwicklung des
Steuerverbunds insgesamt ab. Grund hierfür ist die Abfinanzierung des
kommunalen Anteils nach dem Investitionsförderungsgesetz (sogenanntes
Konjunkturpaket II), der nach § 6 Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetz
ab dem Haushaltsjahr 2012 durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen
Zuweisungen zu erbringen ist.
Personalaufwendungen
Die Verschlechterungen im Bereich der Erträge bzw.
Einzahlungen machen es erforderlich, bei den Personalaufwendungen nur geringe
Zuwachsraten zuzulassen, damit der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.
Diese Zielsetzung wird einzuhalten sein, auch wenn unter anderem durch das
Ergebnis der Tarifvereinbarungen vom März 2008, durch den weiteren Ausbau der
Unter-Dreijährigen-Betreuung sowie mögliche Besoldungs- und Tariferhöhungen im
Jahr 2010 erheblicher Erhöhungsdruck auf die Personalaufwendungen bereits
besteht und noch weiter bestehen wird. Vielmehr kann es für Gemeinden und
Gemeindeverbände, die ihren Haushaltsausgleich nur durch einen Eigenkapitalverzehr
erreichen können, erforderlich sein, in der Haushaltsplanung auch noch unter
der Steigerungsrate von einem Prozent zu bleiben. Dies gilt erst Recht für
überschuldete oder von der Überschuldung bedrohte Gemeinden und
Gemeindeverbände.
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen
Für die
Steigerungsraten im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
gelten die grundsätzlichen Ausführungen zu den Personalaufwendungen
entsprechend. Insbesondere ist beim Sachaufwand zu berücksichtigen, dass das
zurzeit sehr günstige Energiepreisniveau spätestens nach einem Anziehen der
Konjunktur wieder deutlich steigen wird. Daher muss auch beim Sachaufwand
weiterhin ein restriktiver Kurs eingehalten werden.
Sozialtransferaufwendungen
Zu den kommunalen
Sozialtransferaufwendungen gehören: Kommunale Leistungen nach dem SGB II (u. a.
Leistungen für Unterkunft und Heizung der Bezieher von Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II), Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche
Anspruchsberechtigte, Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen, Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei der Prognose wurde insbesondere
berücksichtigt, dass nach den Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit die
Arbeitslosenzahlen spätestens im nächsten Jahr aufgrund der Wirtschafts- und
Finanzkrise erheblich ansteigen werden. Versuchen in diesem Jahr noch viele
Unternehmen durch eine interne Anpassung des Personaleinsatzes an die
schlechtere Marktlage bzw. durch Kurzarbeit das Personal zu halten, wird die
Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 voraussichtlich deutlich ansteigen. Erst für das
Jahr 2011 wird eine Umkehr dieses Trends erwartet.
Umlagegrundlagen für die
Kreise
Aus
systematischen Gründen werden die Umlagegrundlagen für die Kreisumlagen separat
dargestellt, weil sie für Umlageverbände Erträge
und für die umlagepflichtigen Gemeinden Aufwand darstellen.
W i n k e l
[1] Die Erhöhungszahl für den Vervielfältiger wird durch Rechtsverordnung des Bundes festgesetzt. Die Angaben beruhen für die Jahre ab 2010 auf der Steuerschätzung vom Mai 2009. Der Vervielfältiger für das Jahr 2010 wird nach der Steuerschätzung im November 2009 ermittelt.
[2] Bitte Erläuterungen unter I. 1 beachten.
[3]
Angaben zu den Erträgen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer siehe
Erläuterungen.
MBl. NRW. 2009 S. 437