Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2015 Nr. 14 vom 27.5.2015 Seite 337 bis 350

Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.3.2015
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Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 30.3.2015

II.

Vertretungsbefugnisse für die LVR-HPH-Netze
des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 30.3.2015

Veröffentlichung der Vertretungsbefugnisse für das

- LVR-HPH-Netz Niederrhein

- LVR-HPH-Netz Ost

- LVR-HPH-Netz West

Gemäß § 3 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom  13.  August 2012 (GV. NRW. S.  296), in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 (GV. NRW. S. 180) wird hiermit die Vertretungsbefugnis für die LVR-HPH-Netze veröffentlicht:

§ 1 Vertretung der LVR-HPH Netze:

1.
In allen zur laufenden Betriebsführung sowie allen sonstigen zum Betrieb des jeweiligen LVR-HPH-Netzes gehörenden Angelegenheiten, die der Entscheidung der Betriebsleitung unterliegen, wird der Landschaftsverband Rheinland durch ihre Fachliche Direktorin/ihren Fachlichen Direktor und durch ihre Kaufmännische Direktorin/ihren Kaufmännischen Direktor gemeinschaftlich vertreten.

2.
Im Falle der Verhinderung des Betriebsleitungsmitgliedes nimmt die jeweilige Vertreterin/der jeweilige Vertreter seine Aufgaben wahr.

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Niederrhein sind:

Fachlicher Direktor:

Thomas Ströbele

Kaufmännischer Direktor:

Ralf Klose

Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:

Stellvertretende Fachliche Direktorin (komm.):

Brigitte Balzer

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor (komm.):

Karl-Heinz Pillen

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes Ost sind:

Fachlicher Direktor:

Gerald Schueler

Kaufmännischer Direktor:

Norbert Klein

Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:

Stellvertretende Fachliche Direktorin:

Sonja Weiblen

Stellvertretende Kaufmännische Direktorin:

Barbara Kaus

Mitglieder der Betriebsleitung des LVR-HPH-Netzes West sind:

Fachliche Direktorin:

Ida Nottelmann

Kaufmännischer Direktor:

Michael Kasten

Stellvertretungen der Betriebsleitung sind:

Stellvertretender Fachlicher Direktor:

Freiherr Wilderich von Weichs

Stellvertretender Kaufmännischer Direktor:

Uwe Schultes

Institut für Konsulentenarbeit:

Leitung des Institutes:                                                          Claudia Schmidt

§ 2 Verpflichtungserklärungen

1.
Verpflichtende Erklärungen der nicht laufenden Betriebsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gem. § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen i. V. m. § 21 Abs. 1 Landschaftsverbandsordnung - LVerbO - der Unterzeichnung durch die Direktorin bzw. den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates. Zu den Geschäften der nicht laufenden Betriebsführung gehören alle Angelegenheiten, die nach der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen vom 28. Februar 2011 in die Zuständigkeit der Landschaftsversammlung, eines ihrer Ausschüsse oder in die der Direktorin bzw. des Direktors des Landschaftsverbandes Rheinland fallen.

2.
Das Formerfordernis nach § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen i. V. m. § 21 Abs. 1 LVerbO wird gem. § 21 Abs. 2 LVerbO auch insoweit gewahrt, als eine von der Direktorin bzw. dem Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland oder der allgemeinen Vertreterin bzw. des allgemeinen Vertreters und der/des sachlich zuständigen Landesrätin bzw. Landesrates unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

§ 3 Zeichnungsbefugnisse

In Geschäften der laufenden Betriebsführung sind folgende Befugnisse zur Abgabe formfreier Verpflichtungserklärungen übertragen:

a) Die Betriebsleitungsmitglieder sind für die Geschäftsbereiche, die ihnen zur alleinigen Verantwortung übertragen sind, bis zu einer Höhe von 175.000 € allein zeichnungsberechtigt. Für arbeitsrechtliche Maßnahmen gilt § 8 der Betriebssatzung für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen.

b) Alle darüber hinausgehenden Verpflichtungserklärungen bedürfen der gemeinsamen Unterzeichnung durch alle Betriebsleitungsmitglieder der jeweiligen LVR-HPH-Netze.

§ 4 Inkraftsetzung

Die Vertretungsbefugnisse treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Vertretungsbefugnisse vom 17. Oktober 2008 (MBl. NRW. S. 508) werden hiermit gleichzeitig widerrufen.

Köln, den 30.3.2015

Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

- MBl. NRW. 2015 S. 344