Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 13 vom 19.6.2020 Seite 303 bis 316
Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) |
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Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)
631
Verwaltungsvorschriften
zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO)
Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
I C 2 – 0125 – 4
Vom 10. Juni 2020
1
Aufgrund der durch § 5 Absatz 2, § 17b Absatz 3 und § 79 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158), die zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW. S. 1030) geändert worden ist, dem Ministerium der Finanzen erteilten Ermächtigung zum Erlass von VV zur LHO wird nach Beteiligung der zuständigen Ministerien und nach Anhörung des Landesrechnungshofs und - soweit erforderlich - im Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof die Neufassung der VV zur LHO bekannt gegeben.
2
Die VV zur LHO und deren Anlagen werden aufgrund des Umfangs nicht abgedruckt und sind im Service-Portal recht.nrw.de als Anlage zu dieser Veröffentlichung einsehbar.
3
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2020 S. 309