Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 37 vom 30.12.2020 Seite 879 bis 886

Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)“
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)“

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Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben
in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)“

Runderlass

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

–III 4-941.03.00

Vom 9. Dezember 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 3. Juni 2015 (MBl. NRW. S. 396) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird vor dem Wort „Ausgleichszahlung“ das Wort „Richtlinien“ eingefügt.

2. Nummer 6.6.4 wird wie folgt geändert:

a) Im dritten Spiegelstrich wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

b) Es wird folgender Spiegelstrich angefügt:

„- Beschränkung auf eine zweimalige Mahd auf vegetationskundlich wertvollen Flächen: um 207 Euro (die Prämienerhöhung wird nur in Kombination mit einer ordnungsrechtlichen Verpflichtung zum Verzicht auf Nachsaat und Pflanzenschutzmittel gewährt).“

3. In Nummer 9 Satz 2 wird die Angabe „31.12. 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 882