Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 3 vom 31.1.2022 Seite 53 bis 76
Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“ |
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Berichtigung der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“
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Berichtigung der Allgemeinverfügung
„Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus
in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und
Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung
(CoronaAVEinrichtungen)“
Vom 26. Januar 2022
In Abschnitt VI. Bekanntgabe der Allgemeinverfügung „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“ vom 24. Januar 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 10a) werden die Wörter „Schutzmaßnahmen in vollstationären Einrichtungen“ durch die Wörter „Besondere Schutzmaßnahmen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe, der Sozialhilfe und Betreuungsgruppen nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (CoronaAVEinrichtungen)“ ersetzt.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Im Auftrag
Dr. Edmund H e l l e r
- MBl. NRW. 2022 S. 65