Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 13 vom 8.4.2022 Seite 221 bis 232
Berichtigung des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Berichtigung des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen
2311
Berichtigung
des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen
Vom 25. März 2022
Im Einzelhandelserlass Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 1106) wird die Anlage durch die aus dem Anhang zu dieser Berichtigung ersichtliche Anlage ersetzt.
Der Anhang zu dieser Berichtigung wird aufgrund des Umfangs nicht abgedruckt. Er wird in der nicht amtlichen elektronischen Fassung des Ministerialblatts (MBl. NRW.) veröffentlicht und ist darüber hinaus in der elektronisch geführten Sammlung des Ministerialblatts (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen und Stadtentwicklung zuständigen Ministeriums sowie des für Raumordnung zuständigen Ministeriums zum Abruf veröffentlicht.
Düsseldorf, den 25. März 2022
- MBl. NRW. 2022 S. 227