Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 18 vom 2.5.2022 Seite 291 bis 346
Aufhebung des Runderlasses „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“ |
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Aufhebung des Runderlasses „Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der Arbeitsschutzverwaltung“
Aufhebung des Runderlasses
„Grundsätze über die Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten
der Arbeitsschutzverwaltung“
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- III 2-8012 -
Vom 7. April 2022
1
Der Runderlass des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales „Grundsätze über die
Auskunfts- und Geheimhaltungspflichten der Beschäftigten der
Arbeitsschutzverwaltung“ vom 19. Februar 2015 (MBl. NRW. S. 236), wird
aufgehoben.
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 295