Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 18 vom 2.5.2022 Seite 291 bis 346
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2022 |
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zugehörige Anlagen : |
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2022
II.
Bekanntgabe der Zuweisungen
an Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2022
Gemeinsame Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
- 303-47.04.03/01-2542/22 -
und des Ministeriums der Finanzen
- KomF - 5010 - 22 – V C 4 -
Vom 29. März 2022
Gemäß § 22 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2022 vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1511) geben wir in der Anlage die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2022 auf Grundlage des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1477) gewährt werden sollen.
- MBl. NRW. 2022 S. 296