Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 24.5.2022 Seite 395 bis 408
Qualifizierung zu Verwaltungsfachangestellten Auswahljahrgang 2022 |
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Qualifizierung zu Verwaltungsfachangestellten Auswahljahrgang 2022
Qualifizierung zu
Verwaltungsfachangestellten
Auswahljahrgang 2022
Runderlass des Ministeriums des Innern
Vom 6. April 2022
1
Ziele
1.1
Das
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden IM,
ermöglicht Tarifbeschäftigten der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung, die
bisher über keine Verwaltungsausbildung verfügen, die Teilnahme an einer
Qualifizierungsmaßnahme. Durch diese Qualifizierungsmaßnahme werden Kenntnisse,
Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt, die zur Übernahme von
Mitarbeiterfunktionen der allgemeinen Verwaltung auf der Funktionsebene der
Verwaltungsfachangestellten befähigen.
1.2
Sofern auch
die anderen Ressorts der nordrhein-westfälischen Landesregierung diese
Qualifizierungsmöglichkeit für ihre Beschäftigten eröffnet haben, gewährt das
IM Zugang zu der Qualifizierungsmaßnahme über das von ihm zentral organisierte
Auswahlverfahren.
1.3
Alle
Verfahrensschritte dieses Auswahlverfahrens erfolgen inklusiv und gewährleisten
eine barrierefreie Teilnahme aller Bewerberinnen und Bewerber. Die zuständige
Schwerbehindertenvertretung wird frühzeitig am Verfahren beteiligt. Im Übrigen
wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere auf die
Richtlinien zum SGB IX, verwiesen.
2
Adressatenkreis
2.1
Diese
Qualifizierungsmaßnahme basiert auf dem Runderlass „Qualifizierung zur
Verwaltungsfachangestellten oder zu Verwaltungsfachangestellten in der
allgemeinen Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 23. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 556).
2.2
Hiernach
können sich unbefristet Beschäftigte des Landes um eine Teilnahme an der
Qualifizierung bewerben, sofern sie am Bewerbungsstichtag gemäß Nummer 3.1
mindestens fünf Jahre im allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
tätig gewesen sind.
2.3
Zeiten einer
verwaltungsnahen Ausbildung im öffentlichen Dienst sowie Zeiten
verwaltungsnaher Tätigkeiten bei einem anderen öffentlichen Arbeitgeber vor
Eintritt in den unbefristeten Landesdienst sind nach Einzelfallprüfung
anrechenbar.
3
Bewerbungsverfahren
3.1
Die
Bewerberinnen und Bewerber legen ihren Stammdienststellen die vollständigen
Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 30. Mai 2022 (Bewerbungsstichtag) vor.
3.2
Die
Stammdienststellen prüfen die Bewerbung auf Vollständigkeit und kontrollieren
das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen. Zum Bewerbungsstichtag müssen
dabei die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zwingend von den
Bewerberinnen und Bewerbern erfüllt werden:
a) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen,
b) eine mindestens fünfjährige Beschäftigungszeit im allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen und
c) ein positives Votum der Stammdienststelle zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für eine Teilnahme an der Qualifizierung gemäß Anlage 1 Nummer V.
Mit Blick auf das Beschäftigungszeiterfordernis wird nochmals auf die unter Nummer 2.3 angeführten Anrechnungsmöglichkeiten hingewiesen. Die abschließende Prüfung zur Anrechnungsfähigkeit von Beschäftigungszeiten obliegt dabei der jeweiligen Stammdienststelle.
3.3
Die
vollständigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere das ausgefüllte
Bewerbungsformular gemäß Anlage 1, sind dem IM spätestens bis zum 27. Juni 2022
(Übermittlungsstichtag) auf elektronischen Wege über das Funktionspostfach personalentwicklung@im.nrw.de vorzulegen. Die Vorlage erfolgt für die Beschäftigten des
Geschäftsbereiches des IM durch die jeweilige Stammdienststelle.
Die anderen Landesministerien werden gebeten, dem IM die vollständigen Bewerbungsunterlagen, inklusive dem ausgefüllten Bewerbungsformular gemäß Anlage 1, der Bewerberinnen und Bewerber des eigenen Ressorts und der jeweils nachgeordneten Behörden gebündelt bis zum Übermittlungsstichtag über das vorstehend genannte Funktionspostfach vorzulegen.
3.4
Die
erfolglose Teilnahme an einem oder mehreren Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme
in der Vergangenheit steht einer erneuten Bewerbung nicht entgegen.
3.5
Bewerberinnen
und Bewerber, bei denen die Bewerbungsvoraussetzungen zum Bewerbungsstichtag
nicht vorliegen, sind durch die Stammdienststellen hierüber schriftlich zu
informieren. Mit ihnen sollen möglichst in einem Gespräch mit den zuständigen
Personalstellen alternative Entwicklungsmöglichkeiten eruiert werden. Eine
Vorlage der Bewerbungsunterlagen an das IM erfolgt in diesen Fällen nicht.
4
Auswahlverfahren
4.1
Der
Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist ein obligatorisches
Auswahlverfahren vorgeschaltet, das aus einem Interview und einer Arbeitsprobe
besteht. Durch das Interview werden die personalen Kompetenzen geprüft, wogegen
die Arbeitsprobe der Prüfung der Methodenkompetenzen dient (Anlage 2).
4.2
Die
Einladungen zum Auswahlverfahren werden durch das IM ausgesprochen und über die
Stammdienststellen zugestellt.
4.3
Die
Durchführung der Auswahlverfahren ist ab der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgesehen
und wird zentral durch das IM gesteuert.
4.4
Die
Bewerberinnen und Bewerber werden direkt im Anschluss an das Verfahren über ihr
Bestehen oder Nichtbestehen informiert. Bei Nichtbestehen haben die
Bewerberinnen und Bewerber im Anschluss an das Interview die Möglichkeit, ein
Feedback zu erhalten.
4.5
Im Nachgang
zum Auswahlverfahren werden die Stammdienststellen über das Ergebnis des
jeweils in der eigenen Zuständigkeit liegenden Personals in Kenntnis gesetzt.
Die Stammdienststellen fertigen anschließend ein Schreiben über die Zulassung
beziehungsweise Nichtzulassung und eröffnen dies den Bewerberinnen und
Bewerbern aktenkundig.
4.6
Die
Einteilung auf die konkreten Qualifizierungskurse richtet sich nach dem
individuellen Ergebnis des Auswahlverfahrens beziehungsweise nach dem
erreichten Ranglisten-Platz. Die Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme erfolgt
durch Übermittlung der Rangliste an das Institut für öffentliche Verwaltung in
Hilden, im Folgenden IöV. Die praktische Kurszuteilung
erfolgt anschließend durch das IöV. Informationen
hierzu werden den Bewerberinnen und Bewerbern über die Stammdienststellen durch
das IöV zur Verfügung gestellt.
5
Beginn
und Ausgestaltung der Qualifizierungsmaßnahme
5.1
Die Qualifizierung
findet grundsätzlich am IöV statt und erfolgt im
Rahmen der dortigen Ausbildungskapazitäten. Die einzelnen Qualifizierungskurse
starten am IöV jeweils im Januar eines Jahres. Der
Start der ersten beiden Kurse des Auswahljahrgangs 2022 ist für Januar 2023
vorgesehen. Die Einrichtung zusätzlicher Kurse an einzelnen Bezirksregierungen
ist je nach Bewerberaufkommen und unter Berücksichtigung der Wohnorte
beziehungsweise Dienstorte der Beschäftigten möglich.
5.2
Es ist
beabsichtigt, jeder Bewerberin und jedem Bewerber, die beziehungsweise der das
Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat, binnen drei Jahren nach der
Zulassung den Beginn der Qualifikation zu ermöglichen. Insofern können bei
Bedarf gegebenenfalls zusätzliche, unterjährige Kurse am IöV
eingerichtet werden.
5.3
Ein großes
Anliegen ist die Ermöglichung der Teilnahme auch für Interessentinnen und
Interessenten, die Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen,
mit oder ohne Teilzeitvereinbarung. Dies erfolgte bislang durch die Suche nach
individuellen Lösungen, beispielsweise bei Unterbringung und Kinderbetreuung.
Die Etablierung eines eigenen Modells/Lehrgangs scheitert(e) an einer
ausreichend großen Nachfrage. Derzeit werden hybride bzw. digitale
Zusatzangebote geprüft. Daher wird ausdrücklich um entsprechende
Interessensbekundungen und die Angabe konkreter Ausgestaltungswünsche gebeten.
5.4
Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich das IM die zentralisierte
Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme für alle Bewerberinnen und Bewerber
beim IöV in Hilden vorbehält. Nähere Informationen
bezüglich des konkreten Beginns sowie der Dauer und der Inhalte der Lehrgänge
werden nach der Durchführung des Auswahlverfahrens durch das IöV bekannt gegeben.
5.5
Weitere Informationen
zur Ausgestaltung der Qualifikation können dem in Nummer 2.1 genannten
Runderlass entnommen werden.
6
Abschluss
der Qualifikationsmaßnahme, kein Anspruch auf andere Beschäftigung
6.1
Bewerberinnen
und Bewerber sind von den Stammdienststellen darauf hinzuweisen, dass die
Zulassung zum Auswahlverfahren, die Zulassung zur Qualifizierung und ein
erfolgreiches Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme mit bestandener Prüfung
keinen Anspruch auf einen anderen Arbeitsplatz oder eine Höhergruppierung
generieren.
6.2
Ungeachtet
dessen haben die Stammdienststellen durch vorausschauende
personalwirtschaftliche Planung dafür Sorge zu tragen, dass für Absolventinnen
und Absolventen dieser Qualifizierung die reelle Chance einer beruflichen
Weiterentwicklung besteht.
7
Informationsveranstaltung
7.1
Das IM
bietet im Rahmen einer zentralen Informationsveranstaltung sowohl den
Personalstellen als auch den interessierten Beschäftigten die Möglichkeit,
Einzelheiten über das Qualifizierungsverfahren, den Ablauf des
Auswahlverfahrens und den Ausbildungsverlauf zu erfahren.
7.2
Diese
Veranstaltung wird virtuell durchgeführt und findet am 13. Mai 2022 statt. Eine
Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung über das Funktionspostfach personalentwicklung@im.nrw.de möglich.
Anmeldungen werden bis zum 6. Mai 2022 entgegengenommen.
7.3
Die Stammdienststellen
werden gebeten, den für eine Bewerbung in Betracht kommenden Personenkreis
rechtzeitig über diese Qualifizierungsmöglichkeit zu informieren und bei Bedarf
zu beraten.
8
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 399