Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 23 vom 7.6.2022 Seite 409 bis 472

Runderlass zur Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“ (RL DiTu-REACT-EU)
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Runderlass zur Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“ (RL DiTu-REACT-EU)

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Runderlass zur Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen“
(RL DiTu-REACT-EU)

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 15. Mai 2022

1
Nummer 7 Satz 3 und 4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der digitalen Transformation im Tourismus in Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2021 (MBl. NRW. S. 221) wird wie folgt gefasst:

„Vorhaben können eine Laufzeit bis maximal 30. Juni 2023 haben (Bewilligungszeitraum). Der Durchführungszeitraum endet spätestens am 31. März 2023.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 445