Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 14.7.2022 Seite 601 bis 642

Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau“
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Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau“

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Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen
an die Güteüberwachung und den Einsatz
von Metallhüttenschlacken
im Straßen- und Erdbau

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Verkehr
– III A 5 - 58.73.16-000002 – 2022-0001899

und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
– IV-3 61.05.05.05

Vom 14. Juni 2022

1

Der Runderlass „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau vom 14. September 2004 (MBl. NRW. S. 871), der durch Gemeinsamen Runderlass vom 8. April 2005 (MBl. NRW. S. 550) geändert worden ist, tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 627