Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 33 vom 6.10.2022 Seite 715 bis 794
Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung digitaler Medienbestände und des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen |
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Erste Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung digitaler Medienbestände und des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
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Erste
Änderung der Richtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung digitaler Medienbestände und des Ausbaus der
digitalen
Infrastruktur in Öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
Runderlass
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
Vom 31. August 2022
1
Nummer 7.1 der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung digitaler
Medienbestände und des Ausbaus der digitalen Infrastruktur in Öffentlichen
Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Kultur und
Wissenschaft vom 18. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 817)
wird wie folgt gefasst:
„7.1
Antragsverfahren
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bis zum 31. Dezember 2021 schriftlich bei der Bewilligungsbehörde einzureichen:
Bezirksregierung
Düsseldorf
Dez. 48 – Fachstelle für
Öffentliche Bibliotheken
Am Bonneshof
35
40474 Düsseldorf.
Der Durchführungszeitraum für Vorhaben endet spätestens am 31. März 2023. Der Bewilligungszeitraum endet am 30. Juni 2023. Der letzte Mittelabruf hat zum 31. März 2023 zeitgleich mit der Vorlage des Verwendungsnachweises zu erfolgen.“
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 786