Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 41 vom 15.12.2022 Seite 935 bis 984

Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung von Forschungsmuseen in Nordrhein-Westfalen“
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung von Forschungsmuseen in Nordrhein-Westfalen“

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Änderung der
„Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Digitalisierung von Forschungsmuseen
in Nordrhein-Westfalen“

Runderlass
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Vom 29. November 2022

1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung von Forschungsmuseen in Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 441) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden die Wörter „Im Rahmen der „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“-Initiative, die zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft dienen soll, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Mittel für die Transformation der Bildung und Weiterbildung zur Verfügung, um den Forschungsmuseen eine adäquate Ausstattung mit Blick auf die neuen Bedingungen und Erfordernisse der Wissensvermittlung im digitalen Zeitalter und unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen.“ gestrichen.

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

3
Zuwendungsberechtigte

Zuwendungsberechtigt sind das Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen (DBM), Bochum, und das Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB), Bonn.“

3. In Nummer 7 Satz 3 wird das Wort „Januar“ durch das Wort „Dezember“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 978