Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 41 vom 15.12.2022 Seite 935 bis 984

Erste Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erste Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen

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Erste Änderung der Richtlinie
zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement
bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Runderlass
des Ministerpräsidenten
Z-1 – 01.07.02.08.11-2/00

Vom 21. November 2022

1
Die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement bei der Gewährung von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen -I B 4 - 01.07.02.08.11-2/00- vom 1. Februar 2018 (MBl. NRW. S. 86) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 wird die Angabe „2.3.2“ durch die Angabe „2.3.3“ ersetzt.

2. In Nummer 5 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 978