Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 4 vom 13.2.2023 Seite 53 bis 62

Änderung der Satzung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
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Änderung der Satzung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

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Änderung der Satzung
der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse

Vom 23. Januar 2023

I
Die Trägerversammlung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse vom 4. Juli 2014 (GV. NRW. S. 379) in Verbindung mit § 14 Ziffer 1 der Satzung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse vom 12. Juli 2014 (MBl. NRW. S. 416), die zuletzt durch Beschluss vom 29. Januar 2016 (MBl. NRW. S. 129) geändert worden ist, beschlossen, dass § 16 Absatz 9 wie folgt gefasst wird:

„Soweit in den Absätzen 1-8 nichts Gegenteiliges bestimmt ist, finden die Vorschriften des Zweiten Buches des Umwandlungsgesetzes mit Ausnahme des § 24 des Umwandlungsgesetzes auf Verschmelzungen nach dem Gesetz über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse i.V.m. der Satzung der Bausparkasse keine Anwendung. Der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und nach Absatz 1 bleiben unberührt.“

II
Die Satzungsänderung ist gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse am 23. Januar 2023 vom Ministerium der Finanzen genehmigt worden.

III
Die Satzungsänderung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt.

- MBl. NRW. 2023 S. 54