Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 20 vom 6.6.2023 Seite 509 bis 546
| Runderlass zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität) |
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Runderlass zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität)
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Runderlass zur Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und
Energiesparen“ (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität
(Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität)
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 28. April 2023
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Der
Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle
Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw)-
Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw -
Emissionsarme Mobilität) vom 31. März 2023 (MBl. NRW. S. 537) wird wie folgt
geändert:
1. In Nummer 6.4.1 werden die Wörter „Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand“ durch die Wörter „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ ersetzt.
2. In Nummer 6.4.3.2. wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Gefördert werden nur Netzanschlüsse an bereits bestehenden Standorten.“. Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden zu den Sätzen 3 bis 6.
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Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 546