Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 6 vom 29.2.2024 Seite 271 bis 292

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
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Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

III.

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)
Vorschläge für die Berufung der Arbeitnehmerbeauftragten in die
Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe

Bekanntmachung
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
IV.3-
65.01.03.06

Vom 9. Februar 2024

Die aufgrund von § 77 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, bei den Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe errichteten Berufsbildungsausschüsse sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berufungen der bisherigen Mitglieder neu zu besetzen.

Unter Bezugnahme auf § 77 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes werden die in den Bezirken der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe bestehenden vorschlagsberechtigten Organisationen aufgefordert, dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf,

bis spätestens 31. Mai 2024

Vorschläge für die Berufung der Beauftragten der Arbeitnehmer und ihrer Stellvertreter und Stellvertreterinnen in die Berufsbildungsausschüsse der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe einzureichen. Die Vorschläge müssen enthalten:

1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Arbeitsstätte, Anschrift und E-Mail- Adresse der vorgeschlagenen Personen sowie die Bestätigung, dass die Vorgeschlagenen schriftlich ihre Zustimmung zur Berufung in den Berufsbildungsausschuss erklärt haben.

2. Angaben über die Mitgliederzahl der vorschlagsberechtigten Berufsorganisationen.

- MBl. NRW. 2024 S. 292