Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 11 vom 9.4.2024 Seite 457 bis 474

Amtliche Marktüberwachung – Vermarktungsnormen für Eier Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes
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Amtliche Marktüberwachung – Vermarktungsnormen für Eier Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes

III.

Amtliche Marktüberwachung –
Vermarktungsnormen für Eier
Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung gemäß
§ 10 des Landeszustellungsgesetzes

Bekanntmachung
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz

Vom 20. März 2024

An

Herrn

Dennis Guntenhöner

letzte hier bekannte Anschrift:

Stockheimer Straße 25

33775 Versmold

kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, FB 82, vom 6. Februar 2024 - 8.82.05.03.01.2022.335 -

nicht zugestellt werden.

Er wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse unverzüglich abzuholen:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Fachbereich 82 – Sachgebiet Ei

Raum 3.2.17

Wuhanstraße 6 - 11

47051 Duisburg

Hinweis:

Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 LZG NRW gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Redaktioneller Hinweis:

Diese Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der Rechte der Betroffenen aus der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L 119 vom 4.3.2016, S. 1) ausschließlich elektronisch und wird nicht abgedruckt (§ 10 Absatz 2 Satz 1 LZG NRW).

- MBl. NRW. 2024